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In vielen Ländern öffnen die Clubs wieder.
© imago images/Pro Shots

Die Gefahr beim Tanzen: 34 Delta-Infizierte nach Clubnacht in Karlsruhe

Einige Bundesländer erlauben das Tanzen in Innenräumen. In Karlsruhe befand sich eine infizierte Mallorca-Urlauberin unter den Gästen.

In zahlreichen deutschen Bundesländern haben die Sommerferien begonnen. Nach Monaten der Entbehrungen wollen die meisten Bürgerinnen nicht auf ihren Urlaub verzichten. Besonders Mallorca, der Sehnsuchtsort vieler Deutscher, ist stark frequentiert.

Wohl auch, weil die Insel lange als sicher galt. Inzwischen steigen die Zahlen jedoch stetig, am Sonntag ist die Insel wie der Rest Spaniens wieder zum Risikogebiet erklärt worden.

Dass auch Tests bei Reiserückkehrerinnen keine absolute Sicherheit bieten, zeigt nun ein Corona-Ausbruch in einem Karlsruher Nachtclub: 200 Menschen feierten dort in der Nacht vom 2. Juli, unter ihnen eine Infizierte Mallorca-Urlauberin. Inzwischen ist das Coronavirus bei 34 Personen nachgewiesen worden, bei allen Infektionen handelt es sich um die Delta-Variante.

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Sechs der betroffenen Personen hatten sich trotz doppelter Impfung infiziert. Viele der Infizierten haben typische Covid-Symptome, bisher sei jedoch kein schwerer Krankheitsverlauf bekannt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Karlsruhe.

Wie der „SWR“ berichtet, sollen sich 25 der Infizierten direkt im Club angesteckt haben, bei allen anderen soll es sich um weitere Kontakte handeln. Die Nachverfolgung der Partygäste habe sich laut Landratsamt als sehr schwierig dargestellt, weil die Datenerfassung per Papier erfolgt ist. Jeder zweite Zettel nicht ohne Weiteres verwertbar war, weil Angaben falsch oder unvollständig waren, erklärte Gesundheitsamtsleiter Peter Friebel.

Volker Hasch, Betreiber des Clubs „Topsy Turvey“ beteuert, mit seinem Hygienekonzept alle Behördenvorgaben erfüllt zu haben. Eine hundertprozentige Sicherheit bei der Kontrolle von Kontaktformularen könne man nicht gewährleisten.

Das Gesundheitsamt appelliert an alle Gastronomen und Organisatoren von Veranstaltungen, anstatt Zetteln lieber digitale Systeme wie LUCA für die Kontaktdatenerfassung zu nutzen.

In einer neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg von Ende Juni heißt es „Der Betrieb von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen ist in Inzidenzstufe 1 (unter 10) nur mit einer Person je angefangenen zehn Quadratmetern zulässig, wobei der Zutritt nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises zulässig ist.“

Vorfall könnte Konsequenzen nach sich ziehen

In Baden-Württemberg dürfen bislang erst wenige Clubs öffnen, die an einem vierwöchigen Modellversuch teilnehmen. Das „Topsy Turvey“ gehört nicht dazu, hat aber eine Bar-Konzession. Für solche Betriebe gelten deutlich weniger strenge Regeln als für Clubs.Wie die „Badische Zeitung“ berichtet, könnte der Vorfall Konsequenzen für das frisch geöffnete Nachtleben haben:

Der Erste Landesbeamte der Stadt Karlsruhe Knut Bühler kündigte an, sich mit den Verantwortlichen der Stadt über das Thema austauschen zu wollen. „Es kann ja nicht sein, dass Clubs geschlossen sind und die Menschen dort trotzdem mit DJ bis fünf Uhr morgens tanzen, weil Clubs eine Bar-Konzession haben.“

In Nordrhein-Westfalen dürfen Clubs seit Freitag ihre Pforten wieder öffnen, zumindest in den Kommunen mit „Inzidenzstufe 0“. Das hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch angekündigt. Stufe 0 bedeutet: Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner muss fünf Tage unter 10 liegen. Dann entfallen die Kontaktbeschränkungen - und Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen.

Auch das Saarland hat die Clubs am Freitag geöffnet, erlaubt ist eine Höchstzahl von 250 Gästen, wobei die Personenbegrenzung anhand der Fünf-Quadratmeter-Regelung bestimmt wird.

In Hamburg wurde am Samstagabend probeweise in einem Club gefeiert und getanzt. 70 Gäste nahmen dort an einem Pilotprojekt teil, das als Demonstration deklariert war.

In vielen Ländern sind die Clubs wieder geöffnet

In Niedersachsen dürfen Clubs in Landkreisen und Städten wieder öffnen, in denen die Inzidenz mindestens fünf Tage am Stück unter 35 liegt. Auch in Schleswig-Holstein gelten strenge Vorgaben: Neben einem Hygienekonzept und der Erhebung von Kontaktdaten dürfen Betreiber auch höchstens 125 Personen gleichzeitig in die Clubs hineinlassen.

Je kleiner der Club, desto weniger Besucher dürfen hinein - je zehn Quadratmeter begehbarer Fläche darf eine Person eingelassen werden. Besucher benötigen einen negativen Test, außerdem ist das Tragen einer Maske Pflicht.

In Sachsen-Anhalt dürfen Clubs und Diskotheken mit einer Auslastung von 60 Prozent wieder öffnen, in Sachsen darf wieder in Innenbereichen getanzt werden, sobald die Inzidenz unter 10 fällt. Auch in Thüringen sind Clubs wieder geöffnet, in geschlossenen Räumen gilt die Testpflicht. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst werden.

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, und Rheinland-Pfalz sind die Clubs ebenfalls unter Vorbehalt wieder geöffnet.

In der Club-Hauptstadt Berlin ist Tanzen ist dagegen weiterhin nur unter freiem Himmel möglich. Erst am Wochenende hatte der Außenbereich des bekanntesten Berliner Clubs Berghain wieder geöffnet.

Die Niederlande machen bereits einen Schritt rückwärts, dort mussten die Clubs nur zwei Wochen nach ihrer Wiederöffnung wegen steigender Infektionszahlen wieder schließen.

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