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Kinder von Geflüchteten spielen vor ihrer Unterkunft in Heidelberg.
© Uwe Anspach/dpa

Familiennachzug: 28.000 Anträge auf Familienzusammenführung

Nach der Aussetzung des Familiennachzugs dürfen Flüchtlinge mit subsidiärem Status ihre Angehörigen ab August wieder nach Deutschland holen. Der Nachzug für Flüchtlinge mit regulärem Schutzstatus sinkt dagegen.

Die deutschen Botschaften in Ländern rund um Syrien verzeichnen einen hohen Andrang für den Familiennachzug. Den Vertretungen in der Türkei, in Jordanien, im Libanon und im Nordirak liegen nach Angaben des Auswärtigen Amts dafür bereits 28.000 Terminwünsche von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor. Das berichtet die in Düsseldorf erscheinende „Rheinischen Post“. Ab dem 1. August sollen pro Monat bis zu 1.000 Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus nach Deutschland kommen können.

Für Flüchtlinge mit eingeschränktem subsidiärem Schutzstatus war der Familiennachzug im März 2016 zunächst für zwei Jahre ausgesetzt worden. Im Mai diesen Jahres hatten sich Union und SPD nach langem Streit auf eine Neuregelung geeinigt. Den subsidiären Status erhalten Flüchtlinge, die weder nach dem deutschen Asylgesetz noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutzstatus bekommen, aber dennoch nachweisen können, dass ihnen in ihrer Heimat Tod, Folter oder eine andere unmenschliche Behandlung droht.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem regulären Schutzstatus hingegen ist dem Bericht zufolge unterdessen gesunken. Im ersten Halbjahr 2018 wurden für Angehörige von Flüchtlingen aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea und Jemen nach Angaben des Auswärtigen Amts 18.451 Visa erteilt. Das sind deutlich weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im ersten Halbjahr 2017 erhielten aus diesen Ländern 31.247 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs ein Visum. Im gesamten Jahr 2017 waren es 54.307 Visa für die Hauptherkunftsländer. (AFP, EPD)

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