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Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg am 22.10.2012 in Eisenhüttenstadt (Brandenburg).
© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Debatte im Bundestag: Neuregelung zum Familiennachzug stößt auf viel Widerstand

Seit 2016 dürfen bestimmte Flüchtlinge keine Angehörigen mehr nachholen. Ab August soll es wieder erlaubt sein - aber nur in sehr begrenztem Umfang. Viele Betroffene werden jahrelang warten müssen. Ist das moralisch vertretbar?

Die geplante Neuregelung des Familiennachzugs stößt in der Opposition auf heftige Kritik. Bei der ersten Lesung der Pläne am Donnerstag im Bundestag geißelten Linke und Grüne das Vorhaben als unmenschlich und grausam. Die AfD wiederum beklagte, die „Schleusen“ für den Zustrom von Flüchtlingen würden dadurch noch weiter geöffnet. Auch die FDP äußerte sich unzufrieden und bemängelte die Machart der Regelung. Von Fachleuten kamen ebenfalls Einwände.

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen können. Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1000 Angehörige einreisen dürfen.

Derzeit ist der Familiennachzug für diese Gruppe ausgesetzt - bis auf wenige Härtefälle. Union und SPD hatten 2016 angesichts hoher Asylzahlen beschlossen, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und eng befristetem Bleiberecht - sogenannte subsidiäre Schutzberechtigte - ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen. Unter ihnen sind viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.

Die Zahl der Zuzüge ist auf 1000 pro Monat begrenzt

Die Neuregelung sieht vor, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Das Gleiche gilt für Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen. Pro Monat ist die Zahl aber eben auf 1000 begrenzt. Zusätzlich können Härtefälle geltend gemacht werden, was in der Vergangenheit aber nur extrem wenigen Betroffenen gelang.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte, die Pläne seien „schlicht und einfach grausam“. Die Bundesregierung schaffe mit dem Gesetz den Rechtsanspruch auf Familiennachzug ab, führe stattdessen eine eng begrenzte Ermessensregelung ein und verwehre so zigtausenden Menschen über Jahre, ihre Angehörigen nachzuholen. Das sei unmenschlich. Das Vorhaben sei außerdem „Integrationsverweigerung von oben“. Denn wer sich permanent um seine Kinder oder Partner sorgen müsse, könne nicht wirklich in Deutschland ankommen. Die vorgesehene Härtefallregelung sei ein „reines Placebo“.

Auch die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg beklagte, die Integration werde durch die Regelung dauerhaft behindert. Außerdem trete die Bundesregierung ein fundamentales Grundrecht - den Schutz von Ehe und Familie - mit Füßen. „Das ist wirklich unfassbar.“

Seehofer verteidigte die Pläne

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagte dagegen, es sei richtig, den Nachzug zu begrenzen. Eine starre Zahl sei dafür aber nicht geeignet. Besser wäre es gewesen, Sachgründe für den Nachzug festzulegen.

Die AfD wiederum lehnt die Gesetzespläne als zu lax ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, sagte, es seien bereits massenhaft Menschen ins Land gekommen, von denen die Behörden so gut wie nichts wüssten - auch nicht, wie gefährlich sie seien. Nun habe die Regierung die Chuzpe, „die Schleusen mit diesem Gesetz noch weiter zu öffnen“.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verteidigte die Pläne dagegen und betonte, der Kreis der Nachzugsberechtigten sei begrenzt. Es gebe auch keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug.

Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka räumte ein, es handele sich um einen Kompromiss, der für seine Partei nicht einfach gewesen sei. Der Gesetzentwurf sei nun einerseits ein „Akt der Humanität“ und sorge andererseits für Ordnung und Steuerung beim Familiennachzug.

Aber auch jenseits des Parlaments gibt es Einwände. Die Organisation Pro Asyl nannte das Vorhaben „unbarmherzig und rechtswidrig“ und appellierte an den Bundestag, das Gesetz zu stoppen. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration bemängelte, der Gesetzentwurf enthalte viele offene Fragen und Rechtsunsicherheiten, was beim Vollzug zu Problemen führen könne. (dpa)

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