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Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern (Archivbild).
© dpa
Update

Proteste in Leipzig: 14 afghanische Flüchtlinge abgeschoben

Sachsens Innenminister Markus Ulbig sieht in Abschiebungen von sogenannten „Mitwirkungsverweigerern“ nach Afghanistan kein Problem. Doch vor dem Flug am Abend gab es wieder Proteste.

Eine weitere Gruppe von aus Deutschland abgeschobenen afghanischen Flüchtlingen ist am Mittwochmorgen mit dem Flugzeug in Kabul eingetroffen. An Bord der aus Leipzig-Halle kommenden Maschine waren 14 junge Männer, sagte ein Repräsentant der Internationalen Organisation für Migration (IOM) am Flughafen. Unter den 14 Afghanen sei auch ein Straftäter aus Sachsen gewesen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Dresden. Woher die anderen 13 Abgeschobenen stammten, sagte er nicht. Nach dpa-Informationen beteiligten sich sechs weitere Bundesländer an der Rückführung.

Die tschechische Maschine war am frühen Mittwochmorgen in der afghanischen Hauptstadt gelandet. In Leipzig hatte es vor dem Flug Proteste gegeben. Mit insgesamt sieben Sammelabschiebungen seit Dezember 2016 hat die Bundesregierung damit 128 abgelehnte Asylbewerber zurück nach Afghanistan gebracht. Die Abschiebungen sind umstritten, weil sich in Afghanistan der Konflikt zwischen Regierung und islamistischen Taliban drastisch verschärft. Allein in Kabul gab es vergangene Woche zwei Anschläge mit mindestens 74 Toten. Landesweit hatten Taliban, aber auch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS), in nur vier Tagen knapp 250 Zivilisten und Sicherheitskräfte getötet.

Ulbig: Wer kein Bleiberecht hat, muss Land verlassen

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hatte sich schon im Vorfeld für Abschiebungen nach Afghanistan ausgesprochen. Dabei berief er sich auf eine Einschätzung der Sicherheitslage durch das Auswärtige Amt, das erst im Juli zu dem Schluss gekommen sei, „dass unter Berücksichtigung der Umstände jedes Einzelfalls eine Abschiebung in bestimmte Regionen verantwortbar und möglich“ sei. „Wer nach einem abgeschlossenen Asylverfahren und Inanspruchnahme aller rechtsstaatlichen Mittel bei uns kein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen“, betonte Ulbig, der auch Chef der Innenministerkonferenz ist. Die konsequente Rückführung sei notwendig, um das Asylsystem funktionsfähig zu halten.

Zugleich sei sie Voraussetzung „für die Akzeptanz unserer Asylpolitik bei den Bürgerinnen und Bürgern“. Nach einem massiven Anschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul im Mai hatte die Bundesregierung Abschiebungen für mehrere Monate ausgesetzt. Danach hatten Bund und Länder Abschiebungen nach Afghanistan auf drei Gruppen beschränkt: Straftäter, Gefährder - also Menschen, denen die Polizei einen Terrorakt zutraut -, und jene, die „hartnäckig ihre Mitarbeit an der Identitätsfeststellung“ verweigern.

Claudia Roth appelliert, die Abschiebung zu stoppen

Schon am Morgen hatten sich am Flughafen nach Angaben der Organisatoren rund 150 Menschen versammelt und ein Ende der Abschiebungen nach Afghanistan gefordert. „Wir wissen nicht, wer in der Maschine sitzt, aber auch Strafgefangene dürfen nicht Gefahren ausgesetzt werden“, sagte die sächsische Linken-Politikerin Juliane Nagel.

Vergeblich hatte auch die Grünen-Politikerin und Vizepräsidentin des Bundestags, Claudia Roth, an Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU) appelliert, die Abschiebungen zu stoppen. Sie erinnerte an 250 tote Zivilisten und Sicherheitskräfte, die allein in der vergangenen Woche in Afghanistan Anschlägen und Angriffen von Islamisten zum Opfer gefallen waren. „Das Bundesverkehrsministerium warnt aus Sicherheitsbedenken sogar davor, den Flughafen von Kabul überhaupt anzufliegen“, sagte Roth. „Unter diesen Umständen stehen Abschiebungen nach Afghanistan in deutlichem Widerspruch zu unserer humanitären Schutzverantwortung.“

"Eine verantwortungslose Verneigung vor Rechtspopulisten"

Pro Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt nannte die Abschiebungen am Tag der Konstituierung des Bundestages „eine verantwortungslose Verneigung vor Rechtspopulisten“.

Die Innenminister der Länder hatten sich im Juni darauf verständigt, dass Gefährder, Straftäter und Ausreisepflichtige, die eine Mitwirkung bei der Feststellung der eigenen Identität verweigern, in bestimmte Regionen Afghanistans abgeschoben werden können. „Für mich ist diese Einigung nicht nur vernünftig, sondern auch noch immer bindend“, sagte der sächsische Ressortchef und Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Markus Ulbig (CDU), der dpa. Zudem habe das Auswärtige Amt im Juli erneut bestätigt, „dass unter Berücksichtigung der Umstände jedes Einzelfalls eine Abschiebung in bestimmte Regionen verantwortbar und möglich“ sei.

„Wer nach einem abgeschlossenen Asylverfahren und Inanspruchnahme aller rechtsstaatlichen Mittel bei uns kein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen“, betonte Ulbig. Die konsequente Rückführung sei notwendig, um das Asylsystem funktionsfähig zu halten. Zugleich sei sie Voraussetzung „für die Akzeptanz unserer Asylpolitik bei den Bürgerinnen und Bürgern“.

Zuletzt waren Mitte September acht abgelehnte Asylbewerber aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg nach Kabul abgeschoben worden. Grund für die Pause der seit Dezember 2016 ansonsten monatlichen Abschiebungen war ein massiver Anschlag mit rund 150 Toten nahe der deutschen Botschaft in Kabul im Mai. (dpa)

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