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Kunstmuseum Bern
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Update

Urteil im Gurlitt-Prozess: Sammlung geht ans Kunstmuseum Bern

Das Oberlandesgericht München erklärt das Testament des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt für gültig. Damit erhält das Kunstmuseum Bern seine millionenschwere Sammlung.

Das Testament des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München gültig. Damit kann die millionenschwere Kunstsammlung nun an das Kunstmuseum Bern gehen, wie das OLG am Donnerstag mitteilte. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Das Erbscheinverfahren ist damit abgeschlossen. „Weg frei für das Kunstmuseum Bern“, hieß es in der Gerichtsmitteilung. „Dem im Testament als Alleinerbe eingesetzten Kunstmuseum Bern wurde der Erbschein zu Recht erteilt.“

Der 2014 im Alter von 81 Jahren verstorbene Gurlitt, in dessen Schwabinger Wohnung und Salzburger Haus mehr als 1500 Kunstwerke gefunden wurden, hatte seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Seine Cousine Uta Werner aber zweifelte das Testament an und erhob selbst Anspruch auf die Sammlung. Sie gab an, dass Gurlitt nicht in der geistigen Verfassung gewesen sei, ein Testament zu machen. Das Gericht widersprach dieser Auffassung. „Eine Testierunfähigkeit des Herrn Gurlitt zum maßgeblichen Zeitpunkt der Abfassung des Testaments“ sei, so der Senat, nicht festzustellen.

Seine Entscheidung gründet das Gericht auf das Gutachten eines Sachverständigen, der neben Briefen Gurlitts und Briefen an ihn auch Zugriff auf ärztliche Unterlagen hatte. Den Ausführungen der von Werner bestellten Gutachter, die Gurlitt einen Wahn und eine mittelschwere Demenz bescheinigten, folgte das Gericht nicht.

Fast 100 Bilder inzwischen als Raubkunst identifiziert

Der spektakuläre Kunstfund in Gurlitts Schwabinger Wohnung hatte 2013 weltweit Aufsehen erregt und eine hitzige Debatte über den Umgang mit von den Nationalsozialisten geraubten Kunstwerken in Deutschland entfacht.

Damals wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft schon 2012 rund 1280 Kunstwerke in Gurlitts Münchner Wohnung beschlagnahmt hatte. Zwei Jahre später tauchten weitere 238 Gemälde in seinem verwahrlosten Haus in Salzburg auf. Gurlitt war am 6. Mai 2014 in seiner Schwabinger Wohnung gestorben - ohne seine Bilder noch einmal gesehen zu haben.

Fast 100 Bilder aus der umstrittenen Gurlitt-Sammlung haben Experten des Projektes „Provenienzrecherche Gurlitt“ inzwischen mehr oder weniger sicher als Raubkunst identifiziert, darunter Kunst von Henri de Toulouse-Lautrec, Max Liebermann, Edvard Munch und eine Rembrandt-Grafik.

Das Expertenteam hatte in einem halben Jahr mehr als 500 Werke aus der umstrittenen Sammlung untersucht - und in 91 Fällen einen Raubkunst-Verdacht erhärtet. Zuvor hatte die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ binnen eines Jahres 11 Fälle lückenlos geklärt; bei 5 Werken hatte sie dabei eindeutig NS-Unrecht nachgewiesen. Auch wenn das Verfahren um den Erbschein nun abgeschlossen ist, kann Uta Werner nach Gerichtsangaben noch einen Zivilprozess gegen das Kunstmuseum Bern anstreben.

Grütters begrüßt das Urteil

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts München zum Gurlitt-Erbstreit. „Es ist gut, dass wir alle nun Klarheit haben, wer das Erbe von Cornelius Gurlitt antritt“, sagte sie am Donnerstag laut Mitteilung in Berlin. „Diese Entscheidung hilft uns, die Aufklärung des Kunstfundes zügig und transparent fortzusetzen.“ Mit dem Urteil sei auch endlich der Weg frei für die geplante gemeinsame Ausstellung des Kunstmuseums Bern und der Bundeskunsthalle in Bonn im kommenden Jahr.

Das OLG hatte Gurlitts Testament, in dem er seine ebenso umstrittene wie wertvolle Kunstsammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht, am Donnerstag für gültig erklärt. Belege dafür, dass er beim Verfassen seines letzten Willens nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, sah das Gericht nicht. Die Klage seiner Cousine Uta Werner wurde abgewiesen. dpa

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