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Das Grab von Hildebrand Gurlitt, dem Vater des verstorbenen Cornelius Gurlitt.
© dpa

Neues Gutachten: Cornelius Gurlitt war zurechnungsfähig

Als der Sammler Cornelius Gurlitt das Kunstmuseum Bern als Erben einsetzte, war er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte.

Cornelius Gurlitt hat seine Kunstschätze im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte an das Kunstmuseum Bern vererbt. Zu diesem Ergebnis ist ein ein medizinisches Gutachten gelangt, das vom Oberlandesgericht München nochmals angefordert wurde, nachdem die Cousine des Sammlers das Erbe angefochten hatte. Danach war Gurlitt am 9. Januar 1914, an dem er im Krankenhaus das Testament verfasste, testierfähig - nicht zuletzt weil er unter medizinischer Aufsicht stand. Teile des 146 Seiten langen Sachverständigengutachtens waren schon in der vergangenen Woche in die Öffentlichkeit gedrungen, am Dienstag gab das Münchner Oberlandesgericht offiziell das Ergebnis bekannt.

Der Sohn des NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt war 2014 im Alter von 81 Jahren gestorben und hatte seine gesamte Erbschaft dem Museum vererbt. Seine Cousine Uta Werner zog jedoch seine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel und focht das Testament an. Nach einer Niederlage vor dem Amtsgericht München legte sie Rechtsmittel ein. Die Prozessbeteiligten haben nun bis zum 1. Februar Zeit, sich zum Gutachten zu äußern. Wann das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Testaments entscheidet, ist noch unklar.

Der spektakuläre Schwabinger Bilderfund hatte sich zu einem der größten Kunstskandale der Nachkriegszeit entwickelt. Damals wurde bekannt, dass bereits 2012 rund 1280 Kunstwerke in Gurlitts Münchner Wohnung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden waren. Zwei Jahre später tauchten weitere 238 Gemälde in seinem verwahrlosten Haus in Salzburg auf. Bei Hunderten davon bestand Verdacht auf Nazi-Raubkunst. Eine Taskforce sollte die Herkunft der Bilder klären. Zum Jahresende stellt sie ihre Arbeit ein. In fünf Fällen fanden Experten den Raubkunst-Verdacht bestätigt, Hunderte Fälle sind noch offen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters zeigte sich positiv erfreut über das Ergebnis. Dies wäre das vor allem für die Opfer des Nazi-Kunstraubs eine große Erleichterung, "weil Aufklärung, Provenienzforschung und vor allem die Restitution der fraglichen Werke dann viel unkomplizierter und zügiger geleistet werden können". Sobald das Erbscheinverfahren abgeschlossen, sollen die Werke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Schon jetzt plant die Bonners Kunsthalle für Ende 2016 eine große Ausstellung. Die unter Raubkunst-Verdacht stehenden Bilder verbleiben in der Bundesrepublik, bis ihre Herkunft zweifelsftrei geklärt werden kann. Parallel dazu wird das Kunstmuseum Bern seine Teile der Sammlung zeigen, die nicht für eine Restitutierung in Frage kommen. (mit dpa)

Kuhn, Nicola

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