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Mit ihrer Klage gescheitert: Nike Wagner, Urenkelin von Richard Wagner und Tochter von Wieland Wagner.
© Oliver Berg/dpa

Wagner-Festspiele: Nike Wagner verliert Prozess um Mitsprache in Bayreuth

Die Nachfahren Wieland Wagners hatten geklagt, weil sie sich von der Festspielleitung ausgeschlossen fühlten. Jetzt haben sie vor dem Bayreuther Landgericht verloren.

Streit gehört in Bayreuth zum guten Ton. Man erwartet von den Nachkommen Richard Wagners auch gar nichts anderes. Von seinem Erbe, eingebracht in eine Stiftung, kann und will die Familie nicht lassen. Sie fühlt sich als Hüterin des Grals – und ist darüber heillos zerstritten. Vor dem Landgericht Bayreuth haben nun die Nachfahren Wieland Wagners, seine Kinder sowie seine Schwester Verena Lafferentz-Wagner, eine Niederlage hinnehmen müssen. Sie hatten sowohl gegen die Bayreuther Festspiele GmbH als auch gegen die Richard-Wagner-Stiftung geklagt, weil sie ihre Rechte bei der Besetzung der Festspielleitung ungebührlich beschnitten sahen.

Durchregieren bis 2040

Auslöser für die jüngste Auseinandersetzung im Hause Wagner ist der Mietvertrag, den die Richard-Wagner-Stiftung im Frühjahr 2014 mit der Bayreuther Festspiele GmbH als sogenanntem Festspielunternehmer abgeschlossen hat. Er läuft ungewöhnlich lang, bis 2040, und kann durch eine Nebenregelung bis dahin auch nicht außerordentlich gekündigt werden. Seit 2015 ist Katharina Wagner, Tochter Wolfgang Wagners, alleinige Leiterin der Bayreuther Festspiele. Nike Wagner, Tochter Wieland Wagners, war mit ihrer Bewerbung um die Festspielleitung gescheitert, hatte aber den Anspruch auf den Grünen Hügel niemals aufgegeben.

Da die Familie Wagner nicht Gesellschafter der Festspiele GmbH ist, können Bund und Land in Zukunft dank Nebenregelungen das in der Stiftung verbriefte Vorschlagsrecht der Wagners für die Leitung aushebeln. Die Stiftungsurkunde sieht zwar vor, das Festspielhaus „grundsätzlich“ an ein oder mehrere Mitglieder der Familie Wagner zu vermieten. „Dies gilt nur dann nicht, wenn andere, besser geeignete Bewerber auftreten.“ Der neue Mietvertrag hebele die Mitbestimmung der Wagners aus, argumentierte der Wieland-Stamm. Dem hat das Landgericht Bayreuth nun widersprochen. Der Mietvertrag diene nicht dazu, die Kläger zu schädigen, stellte der Richter fest.

Sanierung auf Staatskosten

Seinem Urteil war ein langer Zeitraum vorangegangen, in dem eine gütliche Einigung zwischen den Prozessparteien erreicht werden sollte – ohne Ergebnis. Die Spannungen um den Grünen Hügel werden auch in Zukunft nicht abnehmen. Gerade wurde bekannt, dass die Sanierung des Festspielhauses noch bis 2026 dauern wird – und wohl auch teurer als die veranschlagten 30 Millionen werden kann. Diesen Umstand könnten Bund und Land dazu nutzen, nicht nur den Einfluss der Familie Wagner zu begrenzen, sondern die Festspiele gleich zum Staatsbetrieb zu machen.

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