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Balkone wie Schubladen. Der Degewo-Neubau in der Berliner Gleimstraße.
© Stefan Müller

Was Architekten aus der Krise lernen können: Mehr Luft und Licht, bitte

Neubauten mit winzigen Balkonen, Dachbegrünung bleibt utopisch: Die Coronakrise offenbart, was in der Architektur schiefgelaufen ist.

Pandemiezeiten zwingen dazu, die Dinge des Lebens aus anderem Blickwinkel neu beurteilen. Daraus erwächst Handlungsbedarf für Politik und Gesellschaft. Das Krankenhauswesen erwies sich als bloß suboptimal vorbereitet und reformbedürftig, systemrelevante Produktionsketten nicht nur der Autoindustrie sollten aus dem Ausland wieder zurückgeholt werden, Soft- und Hardware gesellschaftlicher Abläufe müssen pandemietauglich gemacht werden.

Balkone, zu klein zum Sitzen

Es stellen sich jetzt auch ganz dringlich Fragen nach dem städtischen Lebensraum: Was geschieht, wenn große Teile der Bevölkerung in ihren Wohnungen wochenlang in Quarantäne „gefangen“ sind? Eignen sich unsere Wohnverhältnisse überhaupt dafür?

Enge Etagenwohnungen tun das sicher nicht, das steht außer Frage. Meist besitzen sie nur Putzbalkone, die gerade einmal groß genug sind, um auf ihnen Putzfeudel und Eimer abzustellen. Sich auf ihnen aufzuhalten, ist eher nicht vorgesehen. In Zeiten des Coronavirus werden Standesunterschiede besonders deutlich. Wer sich großzügigen Wohnraum leisten kann, wer über eine üppige Dachterrasse oder gar über ein Haus im Grünen verfügt, kommt stressfreier und entspannter durch die Wochen der Kontaktsperre, insbesondere mit Kindern.

Wohnraum im Stresstest

Manch einer in Politik und Wohnungswirtschaft mag sich überrascht die Augen reiben, aber der Wohnraum-Stresstest fördert keine neuen Erkenntnisse über die Defizite zutage, sondern macht sie nur für breitere Bevölkerungsschichten evident. Architekten, Hochschulen, aber auch Verbände und die Stiftung Baukultur fordern schon seit Jahrzehnten neue Perspektiven in Städtebau und Wohnraumproduktion. „Unsere Städte sind verfassungswidrig!“, empörte sich die Ausstellung „Profitopolis“ bereits 1979 in der Münchner Neuen Sammlung. Sie missachteten die Würde des Menschen, sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf körperliche Unversehrtheit. Die geforderten Konsequenzen reichen bis zur Bodenordnung. Wie sagte 1926 der damalige Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer? „Ich betrachte die falsche Bodenpolitik als Hauptquelle aller physischen und psychischen Entartungserscheinungen, unter denen wir leiden (...). Die bodenreformerischen Fragen sind nach meiner Überzeugung Fragen von höchster Sittlichkeit.“

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Geändert hat sich seitdem nichts, von welcher politischen Couleur auch immer die Bundes- und Landesregierungen seitdem gewesen sein mögen. Nach wie vor dient Landbesitz vor allem der Profitmaximierung, ist Erbbaurecht die Ausnahme, verkaufen Städte bei Kassenebbe Grundstücke und Wohnungsbestand und geben letzte Steuerungsmittel aus der Hand. Doch selbst die Einflussnahme über Stadt- und Bebauungsplanung misslingt mangels entschlossenen politischen Willens und mangels schlagkräftiger Bauverwaltungen.

Desinteresse an der Qualität

So kommt es, dass die private Bauwirtschaft nach wie vor das produziert, was nicht gebraucht wird, 08/15-Wohnungen mit minimierten Standardgrundrissen oder Luxusimmobilien als Anlageobjekte. Wobei schon erstaunlich ist, wie wenig sich die betuchte Klientel für die Qualität des Gebauten interessiert und Immobilien nach dem Prinzip Länge mal Breite mal Euro zu Höchstpreisen gehandelt werden, weil die Käufer an Grundrissqualität und Details nicht interessiert sind oder es nicht anders kennen.

Flexible Grundrisse, unterschiedlichste Wohnungstypen für unterschiedliche Wohnbedürfnisse, Lebensphasen und Lebenszuschnitte, für Homeoffice und Alten-Wohngemeinschaften, für Nerds genauso wie für Mehrgenerationenhaushalte – alles Fehlanzeige. Die Coronakrise hat die Defizite der Drei-Zimmer-Normwohnungen schonungslos aufgedeckt. Und sie hat vor allem gezeigt, wie wichtig Freibereiche – Balkone, Loggien, Terrassen – sind.

Das Gericht baut mit

Ohne Balkon oder Loggia lässt sich eine Neubauwohnung heute nicht mehr verkaufen. Trotzdem wird ihnen von Investorenseite wenig Wertschätzung entgegengebracht. Das ist ökonomisch durchaus nachvollziehbar, denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2019 kann ihre Fläche nur zu einem Viertel als vermietbare Fläche angerechnet werden.

So werden Balkone und Loggien in aller Regel nicht als Aufenthaltsorte gestaltet, sondern als Anhängsel irgendwie an die Wohnung gedockt. Nutzwert haben sie kaum. Oft sind sie zu klein und nur als Putzbalkone zu nutzen, oder schlecht geschnitten, wie die dreieckigen Restflächen bei Daniel Libeskinds Luxus-Wohnprojekt „Sapphire“ in der Berliner Chausseestraße. Brauchbare Sitzgruppen lassen sich dort nicht platzieren.

Von allen Seiten einsehbar

Balkone werden heute auch gerne dutzendweise wie Schubladen aus der Fassade gezogen, zu sehen etwa bei einem Degewo-Neubau in der Gleimstraße (Architekten ARGE Bollinger + Fehlig / Bernrieder Sieweke Lagemann). Man sitzt ungeschützt und von allen Seiten einsehbar. Das mag kommunikativ sein und in Corona-Zeiten zum gemeinsamen Singen einladen, ein angenehmer Aufenthaltsbereich sieht jedoch anders aus.

Es ist ja keineswegs so, dass die nicht profitorientierten gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften nützlichere Wohnungen bauen würden. Ihre Aufgabe ist es vor allem, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sie sehen sich deshalb unter hohem Kostendruck und gehen den Weg der strikten Rationalisierung. Was eben auch bedeutet, an der Planung zu sparen und auf differenziert durchgeplante und vielfältige Architektur zu verzichten.

Beispiel Terrassen und Dachgarten: Sie sind gut für das Stadtklima und für den Regenwasserhaushalt. Sie haben einen hohen Freizeitwert, eignen sich zum Gärtnern und Erholen und tragen zur Verkehrsvermeidung bei. Denn wer einen Dachgarten sein Eigen nennt, hat seltener das Bedürfnis, raus ins Grüne zu fahren.

Bezirksämter gegen Begrünung

Absichtserklärungen und Forderungen nach Begrünung der Dächer sind wohlfeile Standardformeln und werden von Politikern, Umweltschützern und Planern, von Pragmatikern wie Utopisten permanent verkündet. Die Realität sieht anders aus. Natürlich ist es aus baulichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht einfach, auf 120 Jahre alten Berliner Wohnhäusern Dachnutzungen anzulegen, aber die Bezirksämter tun alles, um mithilfe des Vorschriftenapparats derlei Vorhaben auszubremsen – oder gleich ganz zu verhindern. Es fehlt der politische Wille, die allseits gewünschte Entwicklung im Behördenalltag beherzt voranzutreiben. Völlig unverständlich ist es aber, wenn Architekten berichten, dass geplante Dachnutzungen bei Neubauten von Bezirksämtern schlichtweg untersagt werden.

Unverständlich auch, dass der Senat Dachbegrünung propagiert, aber seine kommunalen Wohnungsbaugesellschaften Wohnblocks in Serie neu bauen, ohne Dachgärten vorzusehen. Zu teuer, schwierig zu verwalten, kein Bedarf (!), heißt es, und so bleibt die Chance, einen entscheidenden Schritt zur Steigerung des Wohnwerts nagelneuer innerstädtischer Lebensräume voranzukommen und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck der Neubauten zu optimieren, ungenutzt.

Smarte Grundrisse für eine bessere Welt

Es sind die ohnehin durch Architekturpreise und Fachzeitschriften gefeierten privaten Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Genossenschaften und Einzelbauherren, die auch in diesem Punkt Vorreiter sind. Das Haus Eckertstraße 1 in Friedrichshain von Orange Architekten zum Beispiel öffnet sich auf der gesamten Südseite mit Balkonen und Terrassen auf den gestaffelten Dachgeschossen. Auch durch seine smarten Grundrisse ermöglicht es ein völlig anderes Wohn- und Lebensgefühl als die gleichaltrigen Wohnbauten nebenan. Architektur in Zeiten von Pandemie und Klimawandel – so sollte sie aussehen.

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