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Beethoven. Die Nation feiert seinen 250. Geburtstag im Jahr 2020.
© picture alliance / dpa

Die Kultur im Koalitionsvertrag: Mehr Bund in den Ländern

Jubiläen als nationale Aufgabe: Was der schwarz-rote Koalitionsvertrag der Kultur verspricht.

Kultur wie immer zuletzt? Das kann man vom Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nicht sagen. Er umfasst 185 Seiten, die Einlassungen zur Kultur stehen auf den Seiten 128 bis 132, und sie hat ein eigenes Kapitel. Die Wörter, die am häufigsten verwendet werden, heißen: stärken, fortsetzen, weiterentwickeln. Kontinuität wird angestrebt oder behauptet.

Damit die Kulturarbeit des Bundes nicht zum Verfassungsproblem wird, steht gleich zu Beginn: „Bund und Länder sollten bei der Planung und Finanzierung künftig intensiver und systematischer zusammenwirken (kooperativer Kulturföderalismus). Dazu soll ein regelmäßiger Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen etabliert werden. Der Bund fördert national bedeutsame Kultureinrichtungen.“ Vorrangig geprüft werden soll unter anderem eine Unterstützung des Wuppertaler Tanzzentrums Pina Bausch, des Dresdner Residenzschlosses und des Romantikmuseums in Frankfurt/Main.

Außerdem bedeutet es vermutlich mehr Mittel für Länder und Kommunen, die ihre kulturellen Institutionen nicht mehr halten können, wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, aber nicht nur dort. Es bedeutet auch viel Arbeit und Verhandlungen für den neuen Kulturstaatsminister im Kanzleramt, vielleicht wird es auch eine Staatsministerin, die es sich zur Aufgabe macht, föderale Hindernisse und Altlasten abzubauen.

Richard von Weizsäcker hat einst den Satz geprägt: „Kultur ist keine Subvention, sondern eine Investition in unsere Zukunft.“ So steht es jetzt im Koalitionsvertrag. Das bereits ins Auge gefasste Staatsziel Kultur kommt zwar nicht darin vor, dafür einige konkrete Themen. Zum Beispiel soll die Rolle der Kulturstiftung des Bundes gestärkt werden, dazu passt das angekündigte Engagement des Bundes für „darstellende Kunst vor allem auch im Hinblick auf interkulturelle Belange“. Zudem soll die Musikförderung ausgebaut werden, ebenso die Förderung „für die innovative und international ausstrahlende Kunstform Tanz“. Und zwar im Dialog mit den Ländern und „im Rahmen eines zeitgemäßen, nachhaltig wirkenden Förderprogramms“. Da könnte das Land Berlin vom Bund noch manches lernen.

Der Gurlitt-Affäre geschuldet dürfte diese Einsicht sein: „Bis heute ist der Verbleib von Kunst- und Kulturgütern, die Eigentümer aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten verloren haben, nicht vollständig geklärt. Die Folgen nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen bestehen fort. Um dem Anspruch bei der Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, gerecht zu werden“, sollen die Mittel für die Provenienzforschung verstärkt werden. Reichlich spät kommt auch die Absichtserklärung, „die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien und Behörden“ weiter vorantreiben zu wollen, einschließlich ihrer Nachkriegsgeschichte in der Bundesrepublik wie in der DDR.

Und die prekäre Lage vieler Kulturschaffender? Schon Bernd Neumann wollte die finanzielle Grundlage der Künstlersozialkasse verbessern und die abgabepflichtigen Unternehmen strenger kontrollieren. Er scheiterte an der FDP – und an einigen CDU-Kollegen. Mal sehen, ob es diesmal klappt: Die regelmäßige Überprüfung wird jedenfalls wieder versprochen.

Die fünf Seiten Kultur im Koalitionsvertrag bringen auch eine Agenda für Jubiläen, die als „nationale Aufgabe“ zu betrachten seien, etwa das Bauhaus-Jubiläum 2019 und Beethovens 250. Geburtstag 2020. Dann ist die Großkoalition nicht mehr im Amt.

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