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Kämpft um den Chef.Job der DFFB: Kamerafrau Sophie Maintigneux.
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Kampf um die DFFB: Sophie Maintigneux punktet vor Gericht: Lange ohne Leitung

Neue Runde im Kampf um den Chef-Job an der Berliner Film- und Fernsehakademie: Das Landgericht bestätigt die Einstweilige Verfügung, wonach die Stelle nicht besetzt werden darf, bis über Sophie Maintigneux' Klage entschieden ist. Das kann dauern.

Das Verfahren um die Neubesetzung des Chefpostens an der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin (DFFB) verzögert sich voraussichtlich um ein paar weitere Monate, mindestens. Das Berliner Landgericht bestätigte am Freitag eine Einstweilige Verfügung, wonach das DFFB-Kuratorium die Stelle „bis zum rechtskräftigen Abschluss des von der Antragstellerin einzuleitenden Hauptsacheverfahrens“ nicht neu besetzen darf. Antragstellerin ist, wie berichtet, die Kamerafrau Sophie Maintigneux, die im bisherigen, sich bereits über Monate hinziehenden strittigen Verfahren als Bewerberin unterlegen war.
Die zuständige Richterin begründete die Entscheidung einerseits damit, dass Maintigneux wegen der Rechtskonstruktion der DFFB als GmbH keinen Anspruch auf die Stelle mehr anmelden kann, wenn diese zwischenzeitlich besetzt wird –<TH>selbst wenn sie sich später im Hauptverfahren, ihrer Klage auf den Dienstvertrag an der Filmakademie, durchsetzen sollte. Andererseits sei der Posten zwar formal kein einer Behördenleitung vergleichbares öffentliches Amt, aber von den Aufgaben her einem solchen Amt sehr ähnlich. Zudem sei die DFFB zu 100 Prozent im Besitz des Landes Berlin. Folglich könne sich Frau Maintigneux zu Recht auf den Grundgesetzartikel 33 berufen, in dem es heißt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“
Der Versuch der Anwältin von Sophie Maintigneux, einen Vergleich anzustrengen, hatte in der Verhandlung keinen Erfolg. Sie wies darauf hin, ihre Mandantin wolle zwar Direktorin werden, allerdings „lieber durch eine Ausschreibung als durch eine Gerichtsentscheidung“. Eine Neuausschreibung unter Einbeziehung der DFFB-Dozenten und -studenten in die Entscheidung wäre daher ein „wunderbares Ergebnis“. Die Gegenseite, vertreten durch das stellvertretene Kuratoriumsmitglied Dietrich Reupke, lehnte den Vorschlag ab und verwies darauf, dass das Kuratorium „laut Satzung das einzige Entscheidungsgremium“ sei. Die Richterin ihrerseits regte an, beide Seiten sollten aufeinander zugehen, wenn auch „vielleicht nicht hier“. Ein Vergleich sei „ausgesprochen schwierig“.
Nun also ist das Hauptsacheverfahren an der Reihe, Sophie Maintigneux’ Klage auf einen Dienstvertrag mit mindestens fünf Jahren Laufzeit. Eine gerichtliche Entscheidung darüber ist voraussichtlich nicht vor Juli zu erwarten.

Jan Schulz-Ojala

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