Streit um Suhrkamp: Etappensieg für Hans Barlach
Suhrkamp und kein Ende: Der Insolvenzplan für den Traditions-Verlag ist eigentlich längst abgesegnet. Aber jetzt hat der Bundesgerichtshof eine neue Runde eröffnet: Die Beschwerde des Minderheitengesellschafters Barlach darf vom Berliner Landgericht nicht abgewiesen werden.
Der Bundesgerichtshof sorgt für eine neue Etappe im Rechtsstreit um den Suhrkamp Verlag, genauer: für einen Etappensieg im Sinne Hanst Barlachs. Und für eine weitere Verlängerung im Hin und Her der Klagen und Rechtsbeschwerden seit dem Insolvenzantrag der Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung zwecks Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft. Karlsruhe hat fürs erste zugunsten des Minderheiten-Eigners Hans Barlach entschieden, dessen Schweizer Medienholding AG Winterthur zu 39 Prozent an Suhrkamp beteiligt ist. Barlach hatte beim Landgericht Berlin Beschwerde gegen den Insolvenzplan der Familienstiftung (Gesellschafter mit 61 Prozent) eingelegt; die Beschwerde war im Frühjahr als unzulässig zurückgewiesen worden. Begründung: Barlach habe es versäumt, vor dem Insolvenzplan einen Minderheitenschutzantrag zu stellen.
Eben diese Zurückweisung des Berliner Gerichts wird von Karlsruhe moniert. Das Landgericht muss sich nun doch mit Barlachs Argumenten gegen die Pläne der Verlagschefin und PatriarchenWitwe Ulla Unseld-Berkéwicz befassen, auch ohne Minderheitenschutzantrag.
Also zurück auf Los? Nicht ganz, aber die Sache zieht sich seit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Mai 2013 schon über ein Jahr hin, die Unseld-Seite verliert allmählich die Geduld. Auch wenn „operativ alles vernünftig läuft“ und sich am Tagesgeschäft nichts ändert, wie der Verlags-Generalbevollmächtigte Frank Kebekus betont. Carl Ulrich Mayer, Verwaltungsratspräsident von Barlachs Medienholding, freut sich hingegen über den Karlsruher Rückenwind: „Das ist ein sehr klares Signal und letztlich eine Rüge für den Insolvenzplan“, sagte er. Auch hätten die Karlsruher Richter in ihrem am Montag bekanntgegebenen 22-Seiten-Beschluss vom 17. Juli anerkannt, dass Barlach durch den Insolvenzplan benachteiligt sei. Der Minderheitengesellschafter glaubt ohnehin, dass Unseld-Berkéwicz ihn entmachten will – spätestens seit das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Januar dieses Jahres grünes Licht für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gab. Diese richterliche Zustimmung zum Insolvenzplan wird vom Karlsruher Urteil allerdings nicht angefochten.
Nun ist das Berliner Landgericht wieder am Zug, um die nächste Runde im Suhrkamp-Prozessmarathon einzuläuten. "Wir gehen davon aus, dass das Landgericht nachbessern muss“, so Carl Ulrich Mayer. Es ist zwar frei in seiner Entscheidung, kann die Karlsruher Stellungnahme jedoch nicht einfach ignorieren. Und der Medienholding steht es seinerseits frei, dann nochmals nach Karlsruhe zu gehen. Auf 2014 folgt 2015: Der Streit um den traditionsreichen Verlag von Beckett und Brecht, Enzensberger und Grünbein, Johnson, Handke und Lenz, Allende und Oz ist noch lange nicht zu Ende. Tsp (mit dpa)