Erstes Urteil gegen Kunstberater: Achenbach muss 19 Millionen Euro zahlen
Niederlage für Kunstberater Helge Achenbach: Er soll Schadenersatz an die Familie des Aldi-Erben Berthold Albrecht zahlen. Parallel läuft der Strafprozess gegen Achenbach weiter.
Der seit Monaten inhaftierte Kunstberater Helge Achenbach hat eine kostspielige Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den 62-Jährigen am Dienstag zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro Schadensersatz an die Familie des gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht. Der Zivilprozess läuft parallel zu dem Essener Strafprozess, in dem Achenbach wegen Millionenbetrugs an dem 2012 gestorbenen Albrecht und zwei weiteren vermögenden Kunden angeklagt ist. Achenbach selbst erschien nicht in dem Zivilprozess.
Richter Joachim Matz sah es als erwiesen an, dass Achenbach bei Verkäufen von Kunst und Oldtimern an Albrecht unberechtigte Aufschläge vorgenommen habe. Mit Albrecht seien lediglich Provisionen vereinbart gewesen. Achenbachs Version, wonach er einen mündlich vereinbarten „Ermessensspielraum“ für Preisaufschläge auf die Objekte sowie eine Rücknahmegarantie gegeben habe, sei nicht überzeugend.
„Es besteht kein Zweifel daran, dass es diese Absprache nicht gegeben hat“, sagte Matz. In dem Zivilprozess ging es um 21 Kunstwerke und elf Oldtimer, die Achenbach für Albrecht gekauft hatte. Gegen das Urteil ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin Berufung am Oberlandesgericht möglich.
Helge Achenbach hat weiteren Rechtsstreit vor sich
Hätte es eine Rücknahmegarantie gegeben, hätte Achenbach die Angehörigen angesichts der Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Berthold Albrecht darüber informiert, sagte Matz. Ein Preisaufschlag konterkariere zudem den Auftrag Achenbachs, die Objekte möglichst günstig zu kaufen. „Kein wirtschaftlich einsichtiger Mensch hätte sich auf eine solche völlig undurchsichtige Preisgestaltung eingelassen“, sagte Matz.
Der zivile Rechtsstreit der Erben Albrechts gegen Achenbach ist nach Worten von Matz noch nicht beendet. Die Erben wollen demnach weitere fünf Millionen Euro einklagen, die Achenbach aus sogenannten Kick-Back-Geschäften kassiert haben soll. Dabei seien die von den jeweiligen Verkäufern verlangten Kaufpreise „nach oben gesetzt“ worden. Diese Aufschläge seien dann zum Teil von den Verkäufern an Achenbach rückerstattet worden. Kick-Backs werden auch als verdeckte Provisionen bezeichnet, von denen der Endkäufer oft nichts weiß.
In dem Essener Strafverfahren hatte Achenbach eingeräumt, für einige Kunstwerke nicht abgesprochene Aufschläge vorgenommen zu haben. Bei den Oldtimer-Verkäufen will er Albrecht aber über die Preisaufschläge vorab informiert haben. Albrechts Witwe hatte am Montag als Zeugin in Essen ausgesagt, dass sie zu Lebzeiten ihres Mannes nichts von angeblichen Rücknahmegarantien Achenbachs gewusst habe.
Achenbach sitzt seit Juni 2014 in Untersuchungshaft. Seine Firmen sind inzwischen insolvent. Seine Kunstsammlung mit rund 2000 Objekten soll demnächst versteigert werden. Der Insolvenzverwalter erhofft sich daraus einen Erlös von rund sechs Millionen Euro. (dpa)
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