Strafverteidiger Ulrich Dost-Roxin: Vorgestern Mord, gestern Vergewaltigung, heute Chemnitz
Die Tat war eine der folgenreichsten des Jahres. Jetzt verteidigt Ulrich Dost-Roxin den Verdächtigen von Chemnitz. Nicht alle danken ihm das.
Es war Sonntag, der 26. August 2018, der Tag nach der Tatnacht von Chemnitz. Der Körper des erstochenen Familienvaters Daniel H. war abtransportiert, Polizisten waren am Tatort und sicherten Spuren. Zwei der Verdächtigen, ein Syrer und ein Iraker, waren bereits festgenommen. Die ersten organisierten Neonazis und aufgebrachten Bürger liefen durch die Stadt, brüllten, waren wütend, empört oder traurig. Manche von ihnen jagten ausländisch aussehende Menschen. Und auf Youtube und Facebook verbreiteten sich die ersten Gerüchte wie Lauffeuer.
Derselbe Sonntag, 215 Kilometer entfernt, Ulrich Dost-Roxin sitzt bei sich zu Hause, scrollt im Netz und ist von dem, was sich da in Chemnitz zusammenbraut, abgestoßen und angezogen zugleich. „Diesen Fall will ick haben, für diesen Fall will ick kämpfen“, sagt er. So erzählt er es.
Dost-Roxin ist 59, Berliner Strafverteidiger und einer, der schon das Schlimmste gesehen und gehört und verteidigt hat. Mord. Totschlag. Missbrauch. Vergewaltigung. Kindstötung. Rockerbanden und arabische Familienclans.
Vor ein paar Wochen, Anfang Dezember, hat er in Oranienburg nach fast vier Jahren und drei Instanzen einen Familienvater als freien Mann aus dem Gericht treten lassen. Ihm wurde der sexuelle Missbrauch von Schulfreundinnen seiner Tochter vorgeworfen. Dost-Roxin hatte es mit einem 300-seitigen Glaubwürdigkeitsgutachten geschafft, dass den Aussagen der vermeintlichen Opfer kein Glauben geschenkt wurde. Wäre es beim ersten Urteil geblieben, hätte der Mann nicht nur seine Arbeit, seine Familie, sondern auch seine Freiheit verloren. „Für den Rechtsanwalt hat es kein Tabu zu geben, vermeintliche Opfer ohne Rücksicht und schonungslos zu befragen. Deshalb zählen auch die Meinung der Öffentlichkeit oder (falsche) Moralvorstellungen für den Strafverteidiger nicht“, schreibt Dost-Roxin auf seiner Webseite unter der Rubrik ‚Sexualverbrechen'.
"Da habe ich in braune Scheiße gefasst"
Jener Anwalt, Dost-Roxin, also hat nun die Verteidigung von Yousif A. übernommen, einem der Verdächtigen von Chemnitz. Einer Tat verdächtigt, die in ihren Folgen ganz Deutschland für Monate in Aufruhr versetzte. Ein normaler Anwalt, der einfach nur seine Arbeit macht? Vorgestern Mord, gestern Vergewaltigung und heute eben den Fall Chemnitz auf dem Tisch hat?
Seine Kanzlei liegt zwar auf dem edlen Kürfürstendamm, doch steht man dann vor dem Bürogebäude fällt auf, dass einem nichts auffällt. Seine Kanzlei, die er sich mit zwei anderen Anwälten teilt: normal und zweckmäßig. Sein Büro: normal und zweckmäßig. Bücherschrank, Schreibtisch, Computer, Couch. Er selber wirkt so normal, wie einer nur normal wirken kann. Nicht klein, nicht groß. Nicht dick, nicht dünn. Nicht laut, nicht leise. Zurückhaltend, ruhig. Die Beine übereinandergeschlagen, die Hände verschränkt, nur seine Daumen kreisen in einem fort um einander. Ab und zu tritt er ans Fenster, schaut auf die grauweiße Wand gegenüber, raucht Zigarillos. Stellt man ihm eine Frage, nimmt er sie erst einmal auseinander, bittet um genaueste Konkretisierung, bevor er sie beantwortet.
Normalerweise bleiben Anwälte im Hintergrund, werden namentlich in Artikeln nicht genannt. Dost-Roxin aber trat am 18. September 2018 von allein vor die Mikrofone und Kameras. Ruhig erklärte er, dass der Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufgehoben werden musste, keine DNA am Messer, keine Zeugen, die ihn bei der Tat gesehen haben, überhaupt hätte er nie in U-Haft genommen werden dürfen. Drei Wochen lang. Ein Skandal. Sein Vorwurf: Das sei politisch motiviert. Dem Tagesspiegel sagte er später dazu: „Da habe ich in braune Scheiße gefasst.“ Die Staatsanwaltschaft als auch der Haftrichter lassen sich in ihrer Entscheidung beeinflussen. Von der Stimmung in Chemnitz, der Diskussion um Flüchtlinge und Abschiebung.
An das Opfer denkt er nicht
Die Tatnacht: Ein Streit, in dem es wahrscheinlich um Feuer für eine Zigarette geht. Zwei Gruppen, die aneinandergeraten. Zu der einen gehören das spätere Todesopfer Daniel H. und weitere teils schwer Verletzte. Zugestochen wird mit zwei Messern, von denen eines später von der Polizei gefunden wird. Erst sieht es gut für die Staatsanwaltschaft aus, zwei von drei Verdächtigen werden verhaftet. Der Öffentlichkeit wird signalisiert, dass der Gerechtigkeit und dem Rechtsstaat genüge getan würde.
Doch dann kommt Dost-Roxin. Es ist seine ganz normale Verteidigerarbeit. Auf seiner Webseite erklärt er, wie er im Fall von Mordermittlungen als erstes versucht, die Untersuchungshaft abzuwenden und im ersten Verfahren schon parallel für eine mögliche Revisionen plant.
An das Opfer denkt Dost-Roxin dabei nicht. Ihn interessieren nur seine Mandanten. Für sie sucht er nach den Fehlern, Schwächen und Überlastungen der Gegenseite und nutzt sie aus. Das ist sein Job. Das ist der Job, den ihm dieser Rechtsstaat gegeben hat. Was aber eben auch heißt, einen Vergewaltiger rauszuhauen, weil die Staatsanwaltschaft schlampig gearbeitet hat und mit einer mangelnden Anklageschrift den Kampf antrat, in der weder Tatzeit noch Tatort genannt werden.
Warum verteidigt einer jemanden, der Kinder missbraucht hat?
„Ich zwinge die Gegenseite dazu, korrekt zu arbeiten. Lieber ist es mir, dass ein Schuldiger freikommt, als dass wegen Fehlern ein Unschuldiger eingesperrt wird“, sagt er. Was ein Anwalt macht, müssen die Leute nicht mögen, bis sie selber einen brauchen. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit: Beide Seiten, Staatsanwalt und Richter, ringen für ihre Seite zugunsten eines bestmöglichen Rechts. Viele jedoch machen sich das so nicht bewusst, können oder wollen es nicht verstehen. Warum verteidigt einer jemanden, der Kinder missbraucht hat? Brutal gefoltert hat? Wirft sich freiwillig in eine politisch aufgeheizte Situation wie in Chemnitz? „Ich bin nicht deren Pfarrer und Sozialarbeiter“, sagt Ulrich Dost-Roxin. „Es geht mir nicht um die moralische Bewertung der Tat. Ich streite für eine richtige und gerechte Anwendung des Gesetzes.“
Sein Mandant, Youssuf A., gegen den weiter ermittelt wird, dem immer noch der Prozess gemacht werden kann, lebt nun unter Polizeischutz. Und Dost-Roxin bekommt, seitdem sein Name durch die Pressekonferenz so bekannt wurde, Todesdrohungen, per Telefon, per Mail, auf Social Media. Er solle bloß nicht mehr nach Chemnitz kommen, sonst wird es das letzte Mal gewesen sein. Ob er Angst habe? „Nein, aber ich nehme es ernst, stehe in Kontakt zur Polizei. Wenn es jemand drauf anlegt, kann ich es sowieso nicht verhindern.“ Er schiebt nach, dass er Jäger und Sportschütze sei – und dass er eine Pistole besitzt. Nach den Morddrohungen hat er einen Antrag gestellt, die Waffe auch am Mann tragen zu dürfen, was aber abgelehnt wurde. Dafür müsse erst was passiert sein. Der Aufruhr, der Deutschland erfasst hat, ist beim ihm, in seiner Kanzlei angekommen.
Jetzt ist er auf Jagd
Amtsgericht Dresden, 28. November, ein kleiner Gerichtssaal, es geht nur um schwere Körperverletzung. Dost-Roxin trägt blaue Jeans und eine dunkle Jacke. Bei größeren Prozessen komme er im Anzug, sagt er. Sein Mandant ist schmächtig und klein, Anfang 20, stammt aus Kuba, macht eine Ausbildung als Barkeeper und spricht gutes Deutsch. Seine Eltern sitzen mit auf den Zuschauerbänken und schauen sorgenvoll auf Dost-Roxin und ihren Sohn. Der junge Mann soll vor einem Jahr das Opfer mit einem schweren Ketten-Fahrradschloss geschlagen und am Kopf verletzt haben. Grund des Streits: Das fehlende Fahrradlicht des Angeklagten, auf das ihn das Opfer angesprochen habe.
Dost-Roxin lässt seinen Mandanten erst einmal schweigen, die vier Zeugen berichten.
Zeuge 1 will gesehen haben, wie dieser das Opfer schlägt, auch als dieses schon am Boden liegt. Zeuge 2 erzählt eine andere Geschichte. Es habe eher so ausgesehen, als ob der Mandant sich verteidige. Die ersten groben Widersprüche werden deutlich.
Dost-Roxin lässt sich alles genau erklären, wie wer wann am Boden lag. Im ersten Moment wirkt es wie eine Verwirrtaktik, doch im Verlaufe der Befragung stellt sich heraus, dass die Zeugen gar nicht genau gesehen haben, was sie angaben. Dost-Roxin lehnt sich zurück, lässt seine Daumen kreisen. Er fühlt sich wohl. Jetzt ist er auf derJagd.
Dabei bleibt er immer höflich. Irgendwann fängt er auch noch an zu berlinern, sagt „och“ für auch und „Icke“ für ich und bietet dem zweiten Zeugen an, ihn im Falle einer Anklage wegen Falschaussage zu vertreten. Der Prozess wird vertagt und endet am zweiten Prozesstag mit einer Verfahrenseinstellung.
Sie verbrannten bei lebendigem Leib
Vor dem Gerichtsgebäude steht der Wagen von Dost-Roxin. Es ist ein Mercedes E400, Neupreis um die 50 000 Euro, ein schnittiges Modell, das so gar nicht zu seiner sonstigen Zweckmäßigkeit passen will. Dost-Roxin steigt ein, drückt aufs Gas und sein Auto braust mit einem dunklen Grollen los. Es ist das vierte Mal, dass er sich dieses Modell gekauft hat, erzählt er auf der Fahrt, schließlich fahre er im Jahr mehr als 80000 Kilometer, von einem Prozess zum nächsten.
Und während er immer wieder beschleunigt, sich von der plötzlichen Geschwindigkeit in seinen Sitz pressen lässt, nur um gleich vor dem nächsten Auto wieder abzubremsen, denkt er über die Frage nach, wie er mit den vielen weitaus brutaleren Taten und Tätern umgeht.
Er denkt lange nach und antwortet anhand eines konkreten Falles. Vier betrunkene Männer in Buckow, Brandenburg, verprügeln, quälen und misshandeln im Mai 2004 auf schlimmste Art und Weise ein schwules Paar. Versuchte Kastration und Messerstiche in den Magen, bis die Opfer sich nicht mehr bewegen. Plötzlich bekommen die Angreifer Angst, halten die beiden für tot, wickeln sie in Teppiche, schleppen sie in den Wald und zünden sie an. Doch sie sind nicht tot. Verbrennen bei lebendigem Leib. Dost-Roxin übernimmt die Verteidigung des Hauptangeklagten.
Im Prozess ging es um die Frage, ob sein Mandant wegen Mordes verurteilt wird oder Totschlag oder nur für eine Körperverletzung mit Todesfolge. „Sie werden sich wundern, ich fand meinen Mandanten ausgesprochen sympathisch. Bärtiger Typ, lange und abenteuerliche Haare, treue Augen, wenn er nicht so ein Säufer gewesen wäre, hätte er gute Chance bei den Frauen gehabt. Natürlich hatte er eine schwere Kindheit, vom Vater missbraucht und geprügelt, kam aus einer Säuferfamilie. Dem merkte man seine eigene Betroffenheit über die ganze Sache an.“
Zwei Menschen erstochen. "Ein schöner Fall"
Ulrich Dost-Roxin plädiert auf Körperverletzung mit Todesfolge. Wenn auch vergeblich.
Dann gibt es Fälle, die machen Dost-Roxin bis heute sehr zufrieden. Der von diesem einfach gestrickten Mann, der noch bei seinen Eltern wohnt, aber mit ein bisschen Glück ein erfolgreiches Unternehmen für die Leerung von Abwassergruben aufgebaut hat. Er trifft auf eine wunderschöne Frau, eine Maklerin, die ihn um den Finger wickelt, bei ihm einzieht, seine Buchführung übernimmt und die Konten leer räumt. Am Ende der Geschichte findet er sie und ihren Bruder nackt im Ehebett. Sie beschimpfen ihn, nennen ihn einen Versager, werfen seine Schildkröte ins Klo. Da rastet er aus. Geht in den Flur. Schnappt sich ein Butterfly-Messer und ersticht beide. Sie mit 40 Stichen und ihn mit 17.
Im ersten Prozess stuft das Gericht die Tat als Mord ein: lebenslänglich. In der Revision wird ein Totschlag draus: neun Jahre. Im dritten Gang werden daraus nur noch fünf Jahre, weil das Gericht Dost-Roxins Argumenten folgt, wonach es sich bei der Tat um eine Affekthandlung im Zustand einer verminderten Schuldfähigkeit handelte. Nach zweieinhalb Jahren und der Verbüßung der Mindeststrafe holt Dost-Roxin den Mann aus dem Knast. „Das ist eine der geringsten Strafen, die in der Bundesrepublik bei einem doppelten Tötungsdelikt verhängt wurde. Ein schöner Fall“, sagt er heute.
Ulrich Dost wächst in der DDR auf, macht eine Ausbildung als Facharbeiter mit Abitur, wird dann aber von seinem Betriebsleiter für ein Studium vorgeschlagen. „Was denn?“, fragt Dost. „Mach doch Wirtschaftsrecht.“ Also studiert er Jura. Mit dem Staat DDR hat er zu diesem Zeitpunkt keine Probleme.
"Damit habe ich ein Stück Rechtsgeschichte mit geschrieben"
Ende der 1980er Jahre und nach seinem Jura-Studium ist Dost-Roxin selber mal ein junger Staatsanwalt für Wirtschaftskriminalität und Mord- und Totschlag. Sein erster Fall als Bereitschaftsstaatsanwalt ist eine Frau, die ihren Mann erstochen hat, nachdem dieser sie jahrelang quälte. Dost-Roxin ist vor Ort, sieht die Leiche, das ganze Blut, die Frau nimmt er gleich mit vor den Haftrichter. Bevor noch irgendjemand irgendetwas fragen muss, erzählt sie alles, gibt alles zu und macht ihre Lage dadurch schlimmer und schlimmer. Dost-Roxin muss nur mitschreiben. Gleichzeitig tut sie ihm leid. In diesem Moment entscheidet er sich, dass er auf die andere Seite und damit für die Menschen da sein will, die der staatlichen Gewalt ausgeliefert und die schwächeren sind, egal, welcher Tat sie beschuldigt werden.
2012. Einem Krankenpfleger, der in Buch arbeitet, wird der Prozess gemacht. Er hat drei Jungs auf der Intensivstation missbraucht und seine Taten gefilmt. Während der U-Haft schneidet er sich einen Hoden ab, will sich das Leben nehmen. Er bekommt drei Jahre und drei Monate, muss die Haft aber nicht antreten, weil er ab der Hüfte abwärts gelähmt, außerdem laut Anwalt ein Spastiker ist, nicht selber essen und auch nicht mehr richtig sprechen kann. Immer wieder erreicht Dost-Roxin die Haftverschonung. Auf seiner Webseite schreibt er dazu: „Strafvollstreckung ginge nur über meine Leiche, also gar nicht!“
2013, da ist eine junge verzweifelte Mutter, der vorgeworfen wird, ihr eben Geborenes getötet zu haben. Für sie geht Dost-Roxin bis zum Bundesgerichtshof. Er erwirkt, dass das Geständnis, das sie der Polizei gab, nach Geburt, hohem Blutverlust, 38 wach verbrachten Stunden, nicht gewertet werden darf. Die Frau bekommt eine Strafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, hat heute ihr Studium beendet. „Mit diesem BGH-Entscheid habe ich ein Stück Rechtsgeschichte mit geschrieben“, sagt Dost-Roxin.
Die einzige Ausnahme
Aber er macht, ja, sogar er, eine Ausnahme. Niemals, sagt Dost-Roxin, würde er Täter mit rechtsextremen Tatmotiven verteidigen: „Ich will mit meiner Person, als Anwalt in keiner Weise, nicht mal äußerlich, nicht einmal im Ansatz als Unterstützer einer solchen Person gelten. Ich käme dann in die Situation, dass ich solch einen Menschen in den Freispruch führe. Das sollen andere machen, dafür stehe ich nicht zur Verfügung“, sagt er. Dost-Roxin verteidigt Vergewaltiger, Mörder, aber keine Neonazis? Für ihn eine klare Linie.
Ob Pflicht-, oder Wahlverteidiger spielt für ihn ansonsten keine Rolle. Zu seinem zweiten Nachnamen kommt er, weil er mit der Tochter des berühmten deutschen Rechtswissenschaftlers Claus Roxin verheiratet ist, der als Strafrechtskoriphäe gilt.
Vor Kurzem haben in Chemnitz die richterlichen Zeugenvernehmungen begonnen, von denen er aber nichts preisgeben darf. Normalerweise macht das ja die Polizei. Bei einem Prozess dieser Bedeutung hat das gleich das Gericht übernommen. Die Frist zur Anklageerhebung läuft bald ab. Ende Januar, Anfang Februar muss die Staatsanwaltschaft vorlegen, was sie hat. Dann kommt es zum Prozess oder auch nicht: „Nach allem, was ich bis jetzt von den anderen Zeugen gehört habe und was mir mein Mandant berichtet hat, bin ich mir sicher, dass er mit der Tat nichts zu tun hat“, sagt Dost-Roxin. Aber darum geht es ihm nicht.
Dost-Roxin hält vor seiner Kanzlei. Schluss hat er aber noch nicht. Per Autotelefon hat er seiner Mitarbeiterin schon die nächsten Akten genannt, die sie ihm herauslegen soll.
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