Fall Susanna: Zweiter Haftbefehl gegen Ali B. wegen Vergewaltigung
Im Zuge der Ermittlungen im Mordfall Susanna kam heraus, dass Ali B. noch ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben soll. Jetzt hat das Wiesbadener Amtsgericht einen weiteren Haftbefehl ausgestellt.
Im Mordfall Susanna hat das Wiesbadener Amtsgericht einen weiteren Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter ausgestellt. Der Iraker sitzt bereits wegen des gewaltsamen Todes der 14-jährigen Schülerin in der JVA Frankfurt in Untersuchungshaft. Dem 21-Jährigen wird Mord und Vergewaltigung des aus Mainz stammenden Mädchens vorgeworfen. Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass Ali B. auch noch ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben soll. Wegen dieses dringenden Tatverdachts sei der weitere Haftbefehl ausgestellt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts am Donnerstag
Mit der Entscheidung des Ermittlungsrichters soll sichergestellt werden, dass Ali B. auch dann in Untersuchungshaft bleibt, wenn der Haftbefehl wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna aufgehoben werden sollte. Die JVA Frankfurt habe die entsprechenden Informationen bekommen und diese sogenannte „Überhaft“ in den Akten des Beschuldigten notiert, erklärte die Sprecherin. Für Ali B. ändere sich an seinen Haftbedingungen durch den weiteren Haftbefehl zunächst nichts. Bei dem Verfahren gegen den 21-Jährigen kann der weitere Haftbefehl jedoch Auswirkungen auf das Strafmaß haben.
Der Iraker hat in seiner Vernehmung zugegeben, Susanna umgebracht zu haben. Die Leiche der Schülerin war in Wiesbaden gefunden worden. Eine Vergewaltigung der 14-Jährigen bestreitet Ali B. Auch die Vergewaltigung des elfjährigen Mädchens habe er bestritten, sagte die Sprecherin des Amtsgerichts.
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Wenige Tage nach dem Tod von Susanna war Ali B. aus einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern in den Nordirak ausgereist. Die kurdischen Sicherheitsbehörden nahmen ihn danach jedoch im Nordirak fest und übergaben ihn der Bundespolizei. (dpa)
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