Verunglückte "Costa Concordia": Zweite Instanz bestätigt 16 Jahre Haft für Kapitän Schettino
Einspruch gescheitert: Auch ein Berufungsgericht in Florenz hält die lange Haft für den Kapitän der havarierten "Costa Concordia" für gerechtfertigt.
Der Unglückskapitän Francesco Schettino ist mehr als vier Jahre nach der Havarie der „Costa Concordia“ auch in zweiter Instanz zu 16 Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Florenz bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz, wie unter anderem die Nachrichtenagentur Adnkronos am Dienstagabend meldete.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil vom Februar 2015 waren sowohl die Anklage als auch die Verteidigung in Berufung gegangen. Schettino war für die Dauer des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß geblieben und bei der Urteilsverkündung nicht im Gericht. Er verfolgte den Schuldspruch in seinem Heimatort bei Neapel.
Das Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ hatte im Januar 2012 einen Felsen vor der Insel Giglio gerammt und war gekentert. Insgesamt 32 Menschen starben, darunter zwölf Deutsche. Das Gericht sprach Schettino unter anderem der mehrfachen fahrlässigen Tötung und des vorzeitigen Verlassens des Schiffes schuldig.
Schettino verließ damals als einer der ersten das havarierte Schiff und wurde dafür von den Medien "Kapitän Feigling" genannt. Er gab an, von Bord gefallen und zufällig in einem Rettungsboot gelandet zu sein. Dafür erntete er Hohn und Spott. Der frühere Kapitän beklagte, er werde als Einziger für das Unglück verantwortlich gemacht.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwälte 27 Jahre und drei Monate Haft gefordert. Schettino bleibt nun noch der Gang vor das Kassationsgericht in Rom, Italiens höchstes Gericht. (dpa, AFP)