Gefahr im Luftverkehr: Was passiert, wenn eine Drohne auf ein Flugzeug trifft?
Immer häufiger kommt es zu Annäherungen zwischen Drohnen und Flugzeugen. Es scheint nur eine Frage der Zeit, bis ein Unfall passiert – und das könnte fatale Folgen haben.
Am vergangenen Donnerstag sauste eine Drohne nur wenige Meter an einem in München landenden Airbus der Lufthansa vorbei. Kein Einzelfall. Allein zwischen Mittwoch und Sonnabend verzeichnete die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine allerdings ungewöhnliche Häufung von fünf derartigen Zwischenfällen, einen davon auch in Berlin. Es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, bis es zu einer ersten Kollision kommt, die fatale Folgen haben könnte. Experten fordern deshalb strengere Schutzmaßnahmen.
Der aus Frankfurt kommende Airbus A321 befand sich in rund 1000 Metern Höhe über Schwabhausen, als die Piloten den orange-blaufarbenen Quadcopter mit vier Rotoren bemerkten. Er flog nur etwa zehn Meter an der linken Flügelspitze des Jets vorbei. Im Falle einer Kollision wäre die Sicherheit der Menschen an Bord „erheblich gefährdet gewesen“, zitiert das Polizeipräsidium Oberbayern Nord aus der Strafanzeige der Crew.
Seit die unbemannten Luftfahrtsysteme immer preisgünstiger geworden und in jedem Spielwaren- oder Elektronikmarkt zu kaufen sind, boomt deren Absatz. Doch bisher sind die Verkäufer noch nicht einmal zur Belehrung der Kunden verpflichtet. Auch sind die Hersteller nicht in der Pflicht, einen Beipackzettel mitzuliefern, in dem auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Notwendigkeit einer speziellen Haftpflichtversicherung verwiesen wird. So wüssten viele Besitzer der Drohnen nicht was sie tun, sagt der Präsident der deutschen Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit, Ilja Schulz.
Hobby kann katastrophale Folgen haben
Für manche Nutzer der meist mit Hochleistungskameras ausgestatteten, ferngesteuerten Fluggeräte ist es sogar zu einem beliebten Hobby geworden, Flugzeuge für spektakuläre Nahaufnahmen anzusteuern. Ein ebenso gefährliches wie kriminelles Unterfangen. Denn eine solche Drohne besteht aus Metall und Kunststoff und kann deshalb bei der Kollision mit einem Flugzeug schwerere Schäden verursachen als ein Vogel. Trifft sie die Cockpitfenster, kann dies den Piloten die Sicht rauben und gerät sie in ein Triebwerk, ist dessen Ausfall nicht unwahrscheinlich. Mit Folgen bis hin zum Absturz einer Maschine.
Auch wenn sich die vermeintliche Kollision eines Jets der British Airways mit einer Drohne im April in London nicht bestätigt hat, steigt angesichts der immer häufigeren Zwischenfälle tatsächlich die Gefahr eines Zusammenstoßes. Verzeichnete die DFS nach Angaben ihres Sprechers Axel Raab von Anfang 2015 bis Ende Juli 2016 in Deutschland rund 30 Fälle, waren es allein in der vergangenen Woche fünf. Betroffen war auch ein Airbus der Swiss im Anflug auf Berlin-Tegel, den eine Drohne in etwa 300 Metern Abstand passierte.
Nur fünf Meter Abstand zur Tragfläche
In anderen Ländern ist die Situation ähnlich. Am 19. Februar raste eine Drohne gerade einmal fünf Meter über die Tragfläche einer in Paris landenden Maschine der Air France. Am 19. März flog eine Drohne nur etwa 60 Meter über einen in Los Angeles landenden Airbus A380 der Lufthansa. Am 4. April musste der Flughafen im britischen Manchester für 20 Minuten gesperrt werden, weil sich eine Drohne über der Landebahn befand, vier Maschinen wurden zu anderen Plätzen umgeleitet. Neun Tage später gerieten drei Flugzeuge in Amsterdam in einem Schwarm von gleich drei Drohnen.
In den USA verzeichnete die Bundesluftfahrtbehörde FAA in den fünf Monaten bis Ende Januar 583 derartige gefährliche Begegnungen, das sind durchschnittlich dreieinhalb pro Tag. Dabei gilt dort seit Ende vergangenen Jahres eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Mehr als 400.000 Besitzer haben ihre Miniflieger seitdem registrieren lassen, allerdings wird der Gesamtbestand allein in den USA auf zweieinhalb Millionen geschätzt. Erste Hersteller statten ihre Drohnen inzwischen mit Chips aus, die einen Flug außerhalb erlaubter Limits blockieren.
Auch in Deutschland gelten strenge Auflagen. So benötigen alle Drohnen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen und höher als 30 Meter steigen können, eine Aufstiegsgenehmigung der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Und im Umkreis von 1,5 Kilometern vom Zaun eines Flughafens aus gemessen ist der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen generell verboten. Auch sonst darf nur in Sichtweite des fernsteuernden Piloten geflogen werden.
Strengere Vorschriften noch in weiter Ferne
Zwar arbeitet das Bundesverkehrsministerium nach eigenen Angaben bereits an strengeren Vorschriften wie etwa einer Kennzeichnungspflicht für Drohnen, um den Besitzer ausfindig machen zu können. Doch von der Umsetzung ist man im Moment noch ebenso weit entfernt wie von einem verpflichtenden Einbau von Transpondern, die die Drohnen auch auf den Radarschirmen der Fluglotsen sichtbar machen. Drohnenbetreiber müssen sich aber schon heute darüber klar sein, dass bei einem Unfall immense Schadenersatzforderungen auf sie zukommen können. Und ist der Tatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr erfüllt, drohen bis zu zehn Jahre Haft.
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