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Eine private Drohne fliegt über einem Garten bei Breitscheid. In Entfernung ist ein Flugzeug beim Anflug auf den Flughafen Düsseldorf zu sehen.
© dpa

Flughafen München: Drohne kommt Airbus der Lufthansa bei Landeanflug sehr nahe

Beim Landeanflug eines Lufthansa-Airbus auf den München Flughafen kommt es zu einer gefährlichen Begegnung mit einer Drohne - in 1700 Metern Höhe.

Schrecksekunde in 1700 Metern Höhe: Eine Drohne ist einem Lufthansa-Airbus beim Anflug auf den Münchner Flughafen gefährlich nahe gekommen. In nur etwa zehn Meter Entfernung bemerkte der Pilot des mit mehr als 110 Menschen besetzten Passagierflugzeugs am Donnerstagabend plötzlich das Fluggerät, wie die Polizei mitteilte.

Angesichts des Vorfalls, der glücklicherweise ohne Folgen blieb, mahnte die Piloten-Gewerkschaft Cockpit Konsequenzen an. „Man stelle sich vor, die Drohne wäre ins Triebwerk geraten oder ins Cockpit eingeschlagen - da wären im schlimmsten Fall Menschenleben in Gefahr gewesen“, sagte Cockpit-Sprecher Markus Wahl am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Er forderte mehr Aufklärung von Drohnen-Besitzern und technische Lösungen, „die sicherstellen, dass Drohnen am Flughafen gar nicht erst rumfliegen und nicht höher als 50 Meter aufsteigen können“.

Der Zwischenfall ereignete sich in etwa 1700 Metern Höhe über der Gemeinde Schwabhausen bei Dachau. Der Airbus A 321 kam nach Angaben eines Lufthansa-Sprechers aus Frankfurt am Main, an Bord seien 108 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder gewesen. Die mit vier Rotoren ausgestattete Drohne sei nur etwa zehn Meter neben der rechten Flügelspitze des Airbus unterwegs gewesen, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit. Nach Angaben des Piloten habe die Drohne einen Durchmesser von etwa 50 Zentimetern gehabt. Im Falle einer Kollision wäre die Sicherheit der Passagiere erheblich gefährdet gewesen, betonte die Polizei unter Berufung auf die Airbus-Crew. Eine Annäherung an Luftfahrzeuge aller Art sei „nicht nur überaus gefährlich, sondern auch verboten“.

Wer für den Flug der Drohne verantwortlich ist, ist noch unklar

Wer für den Flug der Drohne verantwortlich ist, war auch am Samstag laut Polizei noch unklar. Die Beamten hoffen jetzt auf mögliche Zeugen, die den Drohnenlenker zur Tatzeit am Donnerstagabend beobachtet haben könnten: „Wir hoffen, dass jemand in dem Bereich etwas bemerkt hat“, sagte ein Polizeisprecher. Auf den Unbekannten warten Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. „Eine Drohne hat da nichts zu suchen“, betonte auch Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty am Samstag. Es sei richtig, dass die Ermittler dem Vorfall von Donnerstagabend jetzt nachgingen.

Drohnen können nach Expertenmeinung ein Triebwerk im schlimmsten Fall in Brand setzen. „Drohnen sind gefährlicher als Vögel“, sagte Axel Raab, der die Pressestelle der Deutschen Flugsicherung leitet. Eine Drohne sei aus Kunststoff und Metall und könne daher unter Umständen einen größeren Schaden im Triebwerk anrichten. „Das Flugzeug kann zwar auch mit einem Triebwerk weiterfliegen, aber es hat nicht umsonst zwei Triebwerke. Das ist auf jeden Fall sicherer.“

Auch in Deutschland benutzen immer mehr Menschen die kleinen, ständig billiger werdenden Drohnen. Allerdings muss ein Drohnenpilot sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können - also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Die maximale Flughöhe darf 100 Meter nicht übersteigen. Bemannten Luftfahrzeugen muss ein Drohnenpilot stets ausweichen.

Erst Ende Juni hatte die Deutsche Flugsicherung eine Registrierung von Drohnen angemahnt. Dies sollte in der geplanten Neufassung der Luftverkehrsordnung festgeschrieben werden, sagte der Vorsitzende der DFS-Geschäftsführung, Klaus-Dieter Scheurle. Für die DFS gehe es darum, auch bei einer wachsenden Zahl von Drohnen die Sicherheit im deutschen Luftraum zu gewährleisten.

Scheurle schlug auch vor, eine Chipkarte für Drohnenbesitzer einzuführen. Ähnlich wie bei der SIM-Karte fürs Mobiltelefon müsste jeder Drohnenpilot die Karte in seinem Fluggerät aktivieren, bevor ein Start möglich ist. Dadurch lasse sich etwa bei einem Unfall oder bei Missbrauch nachvollziehen, wer die Drohne gesteuert habe.

Mitte Juni hatte eine Drohne sogar zur Schließung des Flughafens in Dubai geführt. „Unberechtigte Drohnen-Aktivität“ sei für 69 Minuten der Grund für die Schließung des Luftraums über dem Drehkreuz für den internationalen Flugverkehr gewesen, teilten Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit. (dpa)

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