Zugunglück von Bad Aibling: Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft für Fahrdienstleiter
Das Urteil im Prozess um das Zugunglück naht. Zwölf Menschen starben bei dem Unfall. Der Fahrdienstleiter ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt - die Staatsanwaltschaft erachtet den Angeklagten in vollem Umfang schuldig.
Der angeklagte Fahrdienstleiter im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu vier Jahren Haft verurteilt werden. Nach Überzeugung der Anklagebehörde ist der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung in vollem Umfang schuldig. Oberstaatsanwalt Jürgen Branz hielt dem 40-Jährigen in seinem Plädoyer am Freitag „kopfloses Verhalten“ im Dienst am Unfalltag vor. Er listete eine ganze Kette von Fehlentscheidungen bei der Arbeit im Stellwerk auf.
Vor allem rügte er das verbotene Handyspielen des Angeklagten bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar: „Letztlich liegt hier der Grund für die Fehlhandlungen des Angeklagten“, sagte Branz vor dem Landgericht Traunstein. Ein technischer Fehler scheide aus. Das Urteil wird am Montag verkündet. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Bei dem Unglück starben zwölf Menschen, fast 90 wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Bekannt wurde in dem Verfahren auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.
Als letzter Sachverständiger hatte ein Neuropsychologe am Donnerstag berichtet, dass das Handyspielen die Arbeit des Fahrdienstleiters beeinträchtigte. In den Wochen vor dem Unglück habe der Angeklagte das Fantasyspiel immer öfter und länger gespielt. Von einer Spielsucht wollte der Psychologe nicht sprechen, wohl aber von einem „problematischen Spielverhalten“. (dpa)