Prozess um Zugunglück: Fahrdienstleiter von Bad Aibling legt Geständnis ab
Er spielte mit seinem Handy und verursachte das fatale Zugunglück von Bad Aibling. Nun hat der angeklagte Fahrdienstleiter vor Gericht seine Fehler eingeräumt.
Mit einem Geständnis des angeklagten Fahrdienstleiters hat am Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein der Prozess um das verheerende Zugunglück von Bad Aibling begonnen. Der 40-Jährige räumte verhängnisvolle Fehler ein. Er habe ein Sondersignal gegeben, das er nicht hätte geben dürfen, und einen Notruf falsch abgesetzt. In einer bewegenden persönlichen Erklärung richtete sich der Angeklagte an die Angehörigen der zwölf Toten: „Ich weiß, dass ich da am 9. Februar mir große Schuld aufgeladen habe“. Seinen Fehler könne er nicht mehr rückgängig machen. „Ich möchte Ihnen sagen, dass ich in Gedanken bei Ihnen bin.“
Der Prozess begann fast auf den Tag genau neun Monate nach einem der schwersten Zugunglücke in der Geschichte der Bundesrepublik vom 9. Februar 2016. An dem Faschingsdienstag stießen zwei Regionalzüge zwischen den Bahnhöfen Kolbermoor und Bad Aibling (Oberbayern) frontal zusammen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrdienstleiter beide Züge am Unglücksmorgen gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt. Technische Vorrichtungen, die das eigentlich verhindern, blockierte er. Als der Mann den verhängnisvollen Irrtum bemerkte, beging er laut Anklage einen weiteren Fehler: Er wollte die Lokführer noch warnen, erwischte aber den falschen Knopf, so dass der Alarm nicht in den Zügen ankam. Dem 40-Jährigen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Der Bahnmitarbeiter soll die Signale auch darum falsch gestellt haben, weil er durch ein Handy-Spiel abgelenkt war. Bis kurz vor dem Frontalzusammenstoß soll er verbotenerweise das Fantasy-Spiel „Dungeon Hunter 5“ auf seinem Smartphone gespielt haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Auf Fragen des Gerichts zu seinen Spielgewohnheiten antwortete er nicht. Der Angeklagte erschien mit gesenktem Kopf und verschränkten Armen vor Gericht. Minutenlang ließ er ein Blitzlichtgewitter über sich ergehen, ohne sein Gesicht zu verstecken.
Oberstaatsanwalt Jürgen Branz las in seiner Anklage die Namen der 12 Toten und 89 Verletzten vor. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre. Der Fahrdienstleiter war bereits am Unglückstag ins Visier der Ermittler geraten, blieb aber zunächst auf freiem Fuß. Erst nach dem Auslesen seiner Handydaten kam der Mann in Untersuchungshaft. Gut fünf Monate nach dem Unglück erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Mehr als 20 Angehörige von Todesopfern sowie Verletzte nehmen als Nebenkläger am Prozess teil.
Es gehe seinen Mandanten nicht darum, dass der Angeklagte die höchstmögliche Strafe bekomme, sagte der Nebenkläger-Anwalt Peter Dürr vor Prozessbeginn, der die Familie eines Todesopfers vertritt. „Es geht ihnen darum, dass so etwas nicht noch einmal vorkommen kann.“ (dpa)
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