Bericht der Bundesregierung: Naturschutzziel verfehlt
Ein aktueller Bericht der Bundesregierung zum deutschen Naturschutz offenbart erhebliche Mängel. Die selbst gesetzten Ziele zur Verbesserung des Umweltzustands werden nicht erreicht. Naturschutzverbände fordern Soforthilfe.
Die biologische Vielfalt erhalten, den Verlust an Arten und Lebensräumen stoppen: das hat sich die Bundesregierung 2007 mit ihrer „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ auf die Fahnen geschrieben. Jetzt offenbart der aktuelle Indikatorenbericht zur Strategie, dass gerade die Artenvielfalt und Landschaftsqualität weit weg von den einst festgelegten Zielvorgaben sind.
Umweltministerin Barbara Hendriks sagte dazu: „Ohne besondere zusätzliche Anstrengungen werden wir die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aller Voraussicht nach nicht erreichen.“
Naturschutzverbände in Deutschland fordern die Bundesregierung nun auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahre 2020 überhaupt Erfolge zu sehen. Dazu gehört beispielsweise eine Verdopplung der finanziellen Mittel für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von 15 auf 30 Millionen Euro. Außerdem müssten die Naturschutzgebiete auf zehn Prozent der Landesfläche „schnellstmöglich“ ausgebaut und gesichert werden. Eines der Ziele der Bundesregierung ist es, ein System von Naturschutzgebieten herzustellen, das eine funktionsfähige Wechselbeziehung der Landschaftsräume in Deutschland gewährleistet. Das bedeutet beispielsweise, dass Tierarten, aus einem Lebensraum in einen anderen wandern können.
Landwirtschaft, Straßenbau und Schadstoffe gefährden die Artenvielfalt
Artenvielfalt und Landschaftsqualität haben sich in den vergangenen zehn Jahren laut Bericht der Bundesregierung signifikant verschlechtert. Als wichtigste Ursachen nennt der Bericht unter anderem die intensive landwirtschaftliche Nutzung, erhöhte Bautätigkeit und Schadstoffe, die großräumig in den Boden gelangen. Der Vorsitzende des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, sieht diese „Treiber des Verlustes an Naturräumen“ bisher „weitestgehend unangetastet“.
Weigner sagte weiter: "Der Schutz unserer Böden vor Überdüngung wird durch die Düngeverordnung in ihrer jetzigen Form nicht erreicht. Der Flächenverbrauch ist immer noch mehr als doppelt so hoch wie geplant.“ Vor wenigen Wochen hat das Landwirtschaftsministerium den Entwurf einer Düngeverordnung vorgelegt, die zum Ziel hat, weniger Nitrat und Phosphor ins Grundwasser gelangen zu lassen. Viele Naturschutzgebiete sind von dieser Überdüngung, also einem Überangebot an Nährstoffen, bedroht, weil sie auf "magere", also ungedüngte Lebensräume angewiesen sind.
Die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ geht auf ein Umweltabkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1992 zurück, das zum ersten Mal die biologische Vielfalt und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellte. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, entsprechende nationale Maßnahmen zu ergreifen. Deutschland kam 2007 seiner Verpflichtung nach und verabschiedete die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“.
Dennis Hallac