Alkohol plus Handy am Steuer: Jan Ullrich droht Haft
Die Staatsanwälte des Kantons Thurgau leiten nach dem Alkohol-Crash von Jan Ullrich ein Ermittlungsverfahren ein. Sollte sich erweisen, dass er nicht nur Alkohol getrunken, sondern auch noch telefoniert hat, könnte es für den früheren Radprofi eng werden.
Jetzt kann es knüppeldick für Jan Ullrich kommen. Nach seinem schweren Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss in der Schweiz hat die Staatsanwaltschaft im Kanton Thurgau strafrechtliche Ermittlungen gegen den deutschen Ex-Radprofi eingeleitet. Im schlimmsten Fall muss der einzige deutsche Tour-de-France-Sieger ins Gefängnis – die möglichen Haftstrafen liegen zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Er kann aber auch glimpflich davonkommen und rund 2500 Euro Strafe zahlen – vorausgesetzt, er hat eine weiße Weste, ist also nicht einschlägig vorbestraft. Der in der Schweiz lebende Jan Ullrich hatte 2002 schon einmal einen Autounfall in diesem Land. Damals stand er ebenfalls unter Alkoholeinfluss und beging Fahrerflucht. Da der Vorgang mehr als zehn Jahre zurückliegt, spielt er möglicherweise in einem neuen Verfahren keine Rolle. Klar ist das jedoch nicht.
Jan Ullrich lebt in der Schweiz
Seinen Führerschein aber ist Ullrich in jedem Fall los. Wer in der Schweiz mit 0,8 Promille oder mehr von der Polizei ertappt wird, muss seinen Führerschein für mindestens drei Monate abgeben. Der 40 Jahre alte Jan Ullrich hatte nach dem Crash in ein Alkohol-Messgerät blasen müssen. Die Messung ergab einen Alkoholgehalt von 1,4 Promille. Das Ergebnis der Blutprobe soll noch ausstehen.
„Wir haben eine Strafuntersuchung eröffnet wegen des Vorwurfs des Fahrens in qualifiziert angetrunkenem Zustand und Verletzung von Verkehrsregeln“, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Haffter. Jeder Unfall mit Trunkenheitsverdacht müsse in der Schweiz als Offizialdelikt verfolgt werden.
Ullrich hatte vergangene Woche im Kanton Thurgau einen schweren Unfall mit zwei weiteren Fahrzeugen verursacht. Er hatte sich stark angetrunken hinter das Steuer gesetzt und war zu rasant gefahren. Nach einem Bericht des „Blick“ war er mit seinem Wagen auf ein haltendes Fahrzeug aufgefahren und hatte dann ein weiteres Auto gestreift. Andere Unfallbeteiligte mussten ins Krankenhaus, konnten aber nach einer Untersuchung nach Hause gehen.
Ullrich selbst kam mit dem Schrecken davon und entschuldigte sich bei den Opfern persönlich: „Ich würde es gerne ungeschehen machen. Aber das kann ich nicht. Wichtig war mir, mich zu entschuldigen und den Menschen zu sagen, dass es mir leidtut“, ließ er wissen.
In Medienberichten hieß es, Jan Ullrich habe zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Handy telefoniert. Die Staatsanwaltschaft wollte dies am Montag „weder dementieren noch bestätigen“. Oberstaatsanwalt Stefan Haffter sagte nur: „Es werden selbstverständlich alle unfallrelevanten Umstände abgeklärt.“ Die Handythese könnte erklären, warum er fast ungebremst in ein stehendes Fahrzeug gerast ist.
Die Schweiz hat scharfe Gesetze gegen Verkehrssünder
Die Schweiz greift gegen Verkehrssünder rigoros durch. Die Verkehrsgesetze waren nach einer Reihe von schweren Unfällen durch jugendliche Ausländer deutlich verschärft worden.
Wer mit 0,8 Promille Alkohol oder mehr ertappt wird, muss nicht nur seinen Führerschein für mindestens drei Monate abgeben, sondern kann bei schweren Unfällen mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Vor einer Woche erregte ein Urteil gegen den Stürmer Rául Bobadilla vom FC Augsburg Aufsehen. Der Argentinier bekam von einem Gericht im Kanton Solothurn wegen Raserei 16 Monate Haft auf Bewährung. Die Verfahrenskosten und die Geldstrafe summieren sich auf umgerechnet rund 36 000 Euro. Bobadilla war mit seinem Sportwagen in einer Tempo-50-Straße mit 111 km/h unterwegs. Wenn Jan Ullrich nicht nur wegen des Alkohols, sondern auch wegen Handynutzung verurteilt wird und zusätzlich die Fahrerflucht von 2002 eine Rolle spielen sollte, könnte es sein, dass es nicht bei einer Bewährungsstrafe bleibt.
Laut dem 2013 verschärften Verkehrsgesetz „Via Sicura“ (Sichere Straße) begehen selbst Feuerwehr- und Rettungswagenfahrer eine Straftat, wenn sie zum Beispiel mit Tempo 70 durch eine 30er-Zone fahren. Aber wirklich bestraft wurde dafür noch kein Blaulicht-Fahrer.
Der einstmalige Tour-de-France-Star Jan Ullrich war 2006 wegen Doping-Verdachts suspendiert worden. (mit dpa)
Jan Dirk Herbermann
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