Alkoholfahrt in der Schweiz: Muss Jan Ullrich ins Gefängnis?
Nach seinem Autounfall unter Alkoholeinfluss gibt sich Jan Ullrich reuig und entschuldigt sich bei den Geschädigten. Rechtlich drohen ihm nun weitreichende Konsequenzen.
Jan Ullrich gibt sich nach seinem Autounfall auf einmal einsichtig. Nach eigenen Angaben hat er sich inzwischen bei den Opfern entschuldigt. „Ich habe nach den Nummern und Adressen aller Geschädigten recherchiert und bin gestern mit einem Strauß Blumen persönlich zu ihnen gefahren, um mich für meinen Fehler zu entschuldigen“, schreibt Ulrich auf seiner Facebook-Seite. „Das war mir ein wichtiges Anliegen. Zum Glück kam mein Besuch bei allen gut an und alle haben meine Entschuldigung angenommen. Das beruhigt mein Gewissen zwar nicht – macht aber ein gutes Gefühl!“ Doch aus rechtlicher Sicht ist die Angelegenheit für den ehemaligen Radsportprofi damit längst nicht vorbei.
Ullrich war am Montagabend in der Schweiz mit seinem Wagen auf ein Fahrzeug aufgefahren, das an einem Stoppsignal stand, danach touchierte er ein weiteres Auto. Laut Polizeibericht gab es zwei Verletzte, die das Krankenhaus allerdings wohl inzwischen wieder verlassen konnten. Offenbar war Ullrich mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs, zudem wurde bei der ersten Kontrolle ein Promillegehalt von 1,4 festgestellt. Zunächst hatte der 40-Jährige gegenüber der Zeitung „Blick“ noch bestritten, alkoholisiert gefahren zu sein und soll gesagt haben: „Mein Gott, das kann jedem passieren.“ Später revidierte Ullrich dies in einer offiziellen Erklärung. „Es ist unverzeihlich, dass ich mich unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt habe. Das war ein Riesenfehler, den ich zutiefst bereue“, heißt es darin. „Die Konsequenzen muss und werde ich tragen.“ Und diese könnten tatsächlich weitreichend sein.
Geld- oder Haftstrafe?
Der zuständige Oberstaatsanwalt bestätigte dem Tagesspiegel, dass im Fall Ullrich eine „Strafuntersuchung wegen Verletzung der Verkehrsregeln und wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand“ eröffnet wurde. In der Schweiz drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn dem Unfallfahrer mehr als 0,8 Promille nachgewiesen werden. Muss Ullrich also ins Gefängnis? Das hänge unter anderem vom „Vorleben sowie der Wirkung der Strafe auf das Leben des Täters“ ab, sagte der Oberstaatsanwalt. Und da könnte es für Ullrich eng werden: 2002 hatte er schon einmal einen Unfall verursacht, als er in Freiburg mit seinem Porsche Fahrräder beschädigte – anschließend flüchtete er. Auch damals hatte er 1,4 Promille Alkohol im Blut.
Möglich ist, dass Ullrich mit einer Geldstrafe davonkommt. Sein Image dürfte aber auch das kaum verbessern. Vom Bild des gefeierten Sporthelden, der 1997 als erster und bisher einziger Deutscher die Tour de France gewann, ist im Jahr 2014 nicht mehr viel übrig geblieben. Das liegt vor allem an dem Doping-Verdacht, aber auch an seinem oft ungeschickten Auftreten. Stets bestritt er, sich unfair gegenüber anderen verhalten zu haben. Selbst nachdem er 2013 zugegeben hatte, Blutdoping betrieben zu haben, wies er Betrugsvorwürfe von sich. Dass Ullrich sich nach seinem Unfall auch erst im zweiten Anlauf reuig gibt, bewerten viele auf seiner Facebook-Seite negativ. „Manche Leute lernen es nie“, schreibt da einer zum Beispiel . Ein anderer hingegen: „Wenigstens steht er diesmal zu seinem Fehler.“