Spanien: Infantin Cristina muss wegen Steuervergehen vor Gericht
Erstmals gibt es in Spanien einen Prozess gegen ein Mitglied der Königsfamilie. Die Schwester des Königs und ihr Ehemann Iñaki Urdangarin sind wegen Steuervergehen angeklagt.
Die Schwester des spanischen Königs Felipe VI.. und ihr Ehemann müssen auf die Anklagebank. Die Infantin Cristina kommt vor ein Gericht in Palma de Mallorca wegen des Vorwurfs, ihrem Mann Iñaki Urdangarin Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet zu haben. Dies entschied der Ermittlungsrichter José Castro am Montag.
Die 49-jährige Cristina ist in der spanischen Geschichte die erste direkte Verwandte des Königs, die sich wegen eines Finanzskandals als Angeklagte vor einem Gericht verantworten muss. Das Königshaus erklärte, es respektiere die Unabhängigkeit der Justiz. Cristina steht auf dem sechsten Rang in der spanischen Thronfolge. Sie muss nach der Entscheidung des Richters eine Sicherheit von 2,6 Millionen Euro hinterlegen.
Der Nebenkläger fordert acht Jahre Haft für die Infantin
Dem früheren Handballstar Urdangarin wird vorgeworfen, zusammen mit einem früheren Geschäftspartner sechs Millionen Euro Spendengelder für die Wohltätigkeitsorganisation Nóos veruntreut zu haben, deren Vorsitzender er war. Cristina war Mitglied im Nóos-Vorstand. Die Ermittler vermuten, dass ein gemeinsam von dem Ehepaar geführtes Unternehmen namens Aizoon zum Zweck der Geldwäsche der Spenden für Nóos genutzt wurde. Die vierfache Mutter Cristina beteuert, nichts von den mutmaßlichen Machenschaften gewusst und in finanziellen Dingen vollkommen ihrem Mann vertraut zu haben. Für den 46-jährigen Schwager des Königs hatte die Staatsanwaltschaft knapp 20 Jahre Haft gefordert.
Der Sonderstaatsanwalt für Korruptionsvergehen, Pedro Horrach, hatte allerdings dafür plädiert, gegen Felipes Schwester keine Anklage zu erheben und das Verfahren einzustellen. Der Ermittlungsrichter entschied jedoch, dass das Gesuch eines Nebenklägers ausreiche, Cristina unter Anklage zu stellen. Die Gewerkschaft „Manos Limpias“ (Saubere Hände) hatte als Nebenkläger für die Infantin acht Jahre Haft gefordert. Weitere Beschuldigte vor Gericht
Gegen die Entscheidung des Richters ist im Prinzip kein Einspruch möglich. Es wird erwartet, dass der Prozess in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres eröffnet wird. Nach der Entscheidung Castros sollen insgesamt 17 Beschuldigte auf der Anklagebank sitzen. Dazu soll auch der Ex-Regierungschef der Balearen und frühere spanische Umweltminister Jaume Matas gehören. (dpa,AFP)