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Wo jeweils die Linie zwischen psychischer Erkrankung und Straffähigkeit zu ziehen ist, wird, vor allem bei Einzeltätern, von Fall zu Fall umstritten bleiben.
© reuters
Update

Gutachten zu Schuldfähigkeit: Breivik will sich nicht erneut begutachten lassen

Ein Gutachten stuft den Massenmörder Breivik als unzurechnungsfähig ein. Das empört viele Norweger. Nun ordnete ein Gerichtsbeschluss an, dass andere Psychiater diese Entscheidung überprüfen sollen. Breivik lehnt das ab.

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik will sich nach Angaben seines Anwalts nicht einer erneuten psychiatrischen Begutachtung unterziehen. „Er vertritt die Meinung, dass der erste Bericht zu 80 Prozent fehlerhaft war“, sagte Behring Breiviks Anwalt Geir Lippestad am Freitag.

Sein Mandant glaube nicht, dass die neuen Experten die nötigen Kenntnisse hätten, um ihn zu verstehen. Behring Breivik hatte bereits in der vergangenen Woche eine Zusammenarbeit für eine weitere Untersuchung abgelehnt.

Das zuständige Gericht in Oslo hatte am Freitag angeordnet, dass der als unzurechnungsfähig eingestufte norwegische Attentäter sich vor Prozessbeginn erneut auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen muss. Zwei Psychiater wurden mit einer neuen Untersuchung betraut, teilten das Gericht mit. „Die Umstände erfordern eine neue Untersuchung des Geisteszustands des Verdächtigen durch unabhängige Experten“, sagte die Richterin Wenche Elizabeth Arntzen.

Ein erstes, umstrittenes Gutachten hatte die fehlende Zurechnungsfähigkeit des Massenmörders festgestellt. Die Expertise stuft Breivik als „psychotisch“ und „paranoid schizophren“ ein. Würde diese erste Einstufung für das Verfahren ab kommendem April übernommen, kann der 32-Jährige nicht zu Haft verurteilt, sondern nur in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Die Richterentscheidung vom Freitag sei keine Kritik an dem ersten Gutachten, sondern reflektiere die Komplexität des Falls, so die Richterin.

Am Freitag veröffentlichte die Tageszeitung „VG“ online zwei psychiatrische Berichte über Breivik. Einer davon ist die Einschätzung der Gerichtsexperten, die den Attentäter als psychotisch einstuft.

Anwälte von Überlebenden und Opferfamilien hatten sich für ein weiteres Gutachten ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies als nicht notwendig abgelehnt. Breivik ist nach Angaben seiner Anwälte ebenfalls gegen eine nochmalige Untersuchung. Er werde die Entscheidung des Gerichts mit seinem Mandanten besprechen, sagte Breiviks Anwalt Geir Lippestad der Nachrichtenagentur NTB.

Sollte sich Breivik weigern, mit den Experten zusammenzuarbeiten, so könnten diese eine Verlegung in eine sichere psychiatrische Einrichtung beantragen, sagte Ragnar Aspaas, einer der neuen Gutachter. Die neuen Experten sollen laut Medien auch klären, ob der 32-Jährige Attentäter an anderen psychischen Erkrankungen leide, und ob es einen Zusammenhang zwischen seinen Handlungen und einem rechtsextremen Manifest gibt. Die Bekenntnisse hatte Breivik kurz vor seinen Anschlägen im Internet veröffentlicht.

Breivik tötete am 22. Juli insgesamt 77 Menschen. Er verübte einen Bombenanschlag auf ein Regierungsgebäude in Oslo und erschoss im Anschluss Dutzende Menschen in einem Jugendlager auf der Insel Utøya. (dpa/afp)

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