Thema Seenotrettung bleibt: ZDF strahlt geänderten Wahlspot von „Die Partei“ aus
Erst keine, jetzt doch Wahlwerbung: Das ZDF zeigt einen Spot der Partei „Die Partei“ nun doch – nachdem dieser überarbeitet wurde.
Das ZDF wird eine neue Fassung des Wahlwerbespots von „Die Partei“ zum Thema Seenotrettung ausstrahlen. Die geänderte Version sei juristisch geprüft und akzeptiert worden, sagte eine ZDF-Sprecherin am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Ursprungsfassung hatte der Sender abgelehnt, weil es sich dabei nach seiner Auffassung inhaltlich nicht um Wahlwerbung, sondern um einen Unterstützungsaufruf für die Organisation Sea-Watch handelte. Der neue Spot soll am Mittwochabend um kurz nach 22 Uhr gezeigt werden.
„Die Partei“ hatte die Gestaltung des Spots der Rettungsorganisation Sea-Watch überlassen. Der Spot zeigt, wie ein Junge im Meer ertrinkt, und endet mit der Aufforderung: „Helfen Sie uns, das Sterben zu beenden.“ In der neuen Fassung wird am Ende eine zusätzliche Texttafel eingeblendet, wie ein Sea-Watch-Sprecher dem epd sagte. An dieser Stelle ruft „Die Partei“, deren Bundesvorsitzender der Satiriker Martin Sonneborn ist, sie bei der Europawahl zu wählen, weil sie Inhalten eine Plattform gebe. Sonneborn sitzt für "Die Partei" im Europäischen Parlament.
"Scharfrichter über die Meinungsbildung"
Laut Mitteilung von Sea-Watch sollte mit dem Spot „wichtigen Inhalten europäischer Politik eine Plattform“ geboten werden. „Während andere Parteien das heiße Eisen Migration vor der Wahl erst gar nicht anfassen wollen, schwingt sich das ZDF beim Partei-Wahlwerbesport zum Scharfrichter über die individuelle und öffentliche Meinungsbildung auf“, kritisierte Marie Naass von der in Berlin ansässigen Organisation. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelte auch bei für die Politik unliebsamen Themen wie dem „massenhaften Sterbenlassen“ im Mittelmeer. „Die Partei“ wolle rechtlich gegen die Entscheidung des ZDF vorgehen, hieß es in der Mitteilung von Sea-Watch. Zudem solle der Spot am Mittwoch um 22 Uhr 10 trotzdem veröffentlicht werden.
Der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk ist zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet. Die Sender müssen den Parteien eine „angemessene Sendezeit“ einräumen. Wahlwerbesendungen müssen zudem ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Die Sender dürfen einen Spot nur ablehnen, wenn er eindeutig keine Wahlwerbung darstellt oder offensichtlich gegen allgemeine Gesetze, insbesondere Strafvorschriften, verstößt. (mit epd)