„Geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“: Bundesverfassungsgericht stoppt NPD-Wahlwerbespot
Weil die NPD in einem Wahlwerbespot Ausländer verächtlich macht, darf das ZDF die Ausstrahlung ablehnen. Die ARD weist den Spot wegen Volksverhetzung zurück.
Das ZDF darf nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Aussendung eines ausländerverachtenden Wahlspots der rechtsextremen NPD zur Europawahl verweigern. Ein Eilantrag der Partei, mit dem die Ausstrahlung eines Beitrags verlangt wurde, lehnte das Gericht in Karlsruhe am Samstag ab. Zuvor hatten schon das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem ZDF Recht gegeben. Der Spot verstoße eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze, hieß es zur Begründung. Er mache „in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.
Nach Angaben des Verfassungsgerichts hatte die NPD dem ZDF einen Wahlwerbespot eingereicht, in dem behauptet wird, Deutsche würden „seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner“. Das Oberverwaltungsgericht hatte festgestellt, der Beitrag mache „in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.
ARD: Spot klarer Fall von Volksverhetzung
Der für Wahlwerbung in der ARD zuständige RBB hatte den NPD-Spot bereits in der vergangenen Woche mit der Begründung abgelehnt, er erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. „Wir gehen davon aus, dass unsere Ablehnung, gegen die bisher keine Rechtsmittel geltend gemacht wurden, bestehen bleibt und wir nicht ausstrahlen“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel. Auch das Deutschlandradio lehnte einen NPD-Spot fürs aus diesen Gründen ab. „Die Partei hat die Möglichkeit, eine neue, rechtlich unbedenkliche Version einzureichen“, erklärte der Kölner Sender am Sonntag.
Fernsehsender weisen bei der Ausstrahlung von Wahlwerbespots in der Regel darauf hin, dass die Parteien allein für den Inhalt verantwortlich sind. Im Fall des NPD-Wahlspots wollte das ZDF offenbar die Grenze des juristisch Erlaubten klären lassen.
HR unterlag 2008 der NPD
Über die Ausstrahlung von Wahlwerbespots der NPD musste bereits in der Vergangenheit die Gerichte entscheiden - mitunter auch zu Gunsten der Rechtsaußen-Partei. Im Jahr 2008 weigerte sich der Hessische Rundfunk, einen Werbespot der NPD auszustrahlen, weil der Sender zu der Beurteilung gekommen war, dass dieser den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllte. Das Frankfurter Verwaltungsgericht teilte die Auffassung des Senders - anders als der danach eingeschaltete hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, der keine "offenkundige Volksverhetzung" erkennen konnte. (mit dpa)