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Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die so genannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung.
© picture alliance / ZB

Wegen Überwachung von Journalisten: Verfassungsbeschwerde gegen BND-Gesetz

Internationale Investigativ-Journalisten klagen gegen das BND-Gesetz: Es gefährde die Pressefreiheit und höhle zudem das Redaktionsgeheimnis hierzulande aus.

Twitter-Tweets und Facebook-Posts, die nur einen Punkt enthalten – und am Ende Nachrichten ohne Inhalt – mehr bleibt nicht übrig, wenn Journalisten nicht mehr investigativ arbeiten können, weil sie überwacht werden und ihre Quellen darum kein Vertrauen in ihren Schutz mehr haben können. „No Trust, no News“, so heißt eine Aktion, mit der ein Bündnis aus Bürgerrechtsorganisationen und Journalistenverbänden auf ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Überwachung von ausländischen Journalisten auf Basis des 2016 geänderten BND-Gesetzes aufmerksam machen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur sogenannten Ausland-Ausland-Überwachung eingereicht, wie am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Berlin mitgeteilt wurde. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt von einem breiten Netzwerk, zu dem der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), das Journalisten-Netzwerk n-ost, sowie die Organisationen Netzwerk Recherche (nr) und Reporter ohne Grenzen (ROG) gehören. Die Beschwerde wurde bereits im Dezember eingereicht, eine offizielle Reaktion aus Karlsruhe über die Zulassung gibt es noch nicht. Bislang wurde nur ein Aktenzeichen vergeben.

Unter den Klägern sind zahlreiche internationale namhafte Investigativjournalisten, darunter die Gewinnerin des diesjährigen Alternativen Nobelpreises Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan sowie die Journalisten Blaž Zgaga aus Slowenien und der ehemalige „Guardian“-Journalist Richard Norton-Taylor.

„Das Gesetz erlaubt es dem Bundesnachrichtendienst, Journalisten im Ausland praktisch schrankenlos zu überwachen und die Informationen mit anderen Geheimdiensten zu teilen. Das ist eine inakzeptable Einschränkung der Pressefreiheit, weshalb wir die Betroffenen bei ihrem Gang vor das Gericht unterstützen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Projekte wie Football-Leaks und die Paradise Papers zeigen, dass investigativer Journalismus zunehmend in internationalen Kooperationen entsteht. Wenn der BND ausländische Journalisten überwacht, höhlt er damit auch das Redaktionsgeheimnis in Deutschland aus.“

"Beschwichtigung sind eine Farce"

„Das aktuelle BND-Gesetz ist Gift für den Journalismus, insbesondere für die Recherche. Quellen von Journalisten können nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geheim bleibt, betont DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Schon aus technischen Gründen könne das Gesetz nicht auf Daten der Auslandskommunikation beschränkt werden. „Unsere Justiz darf nicht zulassen, dass den Journalistinnen essenzielle Quellen versiegen. Wenn Politiker beschwichtigend behaupten, die Rechte deutscher Journalistinnen und Journalisten im In- oder Ausland blieben unberührt, ist das eine Farce!“

Wie eine Recherche des „Spiegel“ im Februar 2017 ergab, überwacht der BND seit 1999 weltweit zahlreiche Medien. Demnach hatte der deutsche Auslandsgeheimdienst mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder E-Mail-Adressen von Journalisten oder Redaktionen in seiner Überwachungsliste als eigene sogenannte Selektoren geführt.

Die ungestörte vertrauliche Kommunikation sei eine Grundbedingung für die Ausübung journalistischer Tätigkeit. Ohne sie könnten der Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis als Garanten von Presse- und Rundfunkfreiheit nicht sichergestellt werden, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß.
Das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung ermöglicht es, Telekommunikation im Ausland gezielt mitzuschneiden und alle anfallenden Inhalts- und Verkehrsdaten auszuwerten. Anders als bei rein inländischen Überwachungsmaßnahmen braucht der BND für eine solche strategische Überwachung keinen konkreten Verdacht und keine richterliche Genehmigung. Die Kommunikation wird anhand bestimmter Suchbegriffe unter Annahme einer allgemeinen Bedrohungslage durchsucht. Die Überwachung kann damit jeden treffen, der Teil der Kommunikation beispielsweise mit Journalisten im Ausland ist.

Das Gesetz knüpft nach Überzeugung der Kläger die Überwachung an völlig unzureichende Voraussetzungen. So kann eine Überwachung bereits zu dem vagen Zweck angeordnet werden, „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen. Diese Voraussetzung liegt praktisch immer vor. Zudem wird befürchtet, dass die Daten aus der vom BND überwachten Kommunikation ohne vernünftige Begrenzungen an andere Geheimdienste weitergegeben werden können.

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