Schmerzensgeld für Berichterstattung: Springer muss Kachelmann 235.000 Euro bezahlen
Auch der Gang zum Bundesgerichtshof nutzt Axel Springer nichts: Der Medienkonzern muss an Jörg Kachelmann Schmerzensgeld zahlen
Der Medienkonzern Axel Springer muss dem Wettermoderator Jörg Kachelmann ein Schmerzensgeld von 235.000 Euro zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe eine Nichtzulassungsbeschwerde von Springer gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln abgewiesen, berichtete das Magazin „Zapp“, was Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker bestätigte.
Springer hatte beanstandet, dass das Kölner OLG im Jahr 2016 keine Revision gegen sein Urteil zugelassen hatte. Mit der BGH-Entscheidung wird das Kölner Urteil weitgehend rechtskräftig. Damit sei eine Entschädigung in Höhe von rund 235 000 Euro, inklusive Schadensersatz und Zinsen seit August 2010, an den Wettermoderator zu zahlen. Der BGH-Beschluss bezieht sich laut „Zapp“ auf die Berichterstattung bei Bild.de zum Strafprozess 2010 und 2011 gegen Kachelmann wegen mutmaßlicher Vergewaltigung. Das OLG hatte Kachelmann Mitte Juli 2016 in zwei Entscheidungen als Ausgleich für insgesamt 26 Fälle schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Geldentschädigung von insgesamt 395 000 Euro zugesprochen. Inklusive Zinsen muss Springer dem Moderator insgesamt 530.000 Euro zahlen. Springer teilte mit, man habe die Entscheidung des BGH „mit Bedauern zur Kenntnis genommen“. Eine Verfassungsbeschwerde werde geprüft.
Kachelmann freut sich
Jörg Kachelmann zeigte sich erfreut über den Beschluss. „Danke an alle hier für die Unterstützung auf dem Weg bis hierher“, twitterte der Moderator. „Damit ist für mich die juristische Aufarbeitung von 2010/2011 beendet.“
Kachelmann war im März 2010 aufgrund einer Aussage einer ehemaligen Geliebten wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verhaftet worden. 2011 wurde er vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Im September 2016 sprach das Frankfurter Oberlandesgericht Kachelmann Schadenersatz von seiner Ex-Geliebten zu, weil sie ihn „vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung“ bezichtigt habe. Strafrechtliche Ermittlungen gegen die Frau stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim im September 2017 ein. Die Gerichtsurteile ließen keine „ohne weiteres tragfähigen Schlüsse“ über den ursprünglichen Hergang des Geschehens zu, hieß es zur Begründung. (mit epd)
Joachim Huber
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