Urteil in Düsseldorf: Kachelmann verliert im Rechtsstreit gegen Schwarzer
In der Dauerfehde zwischen Jörg Kachelmann und Alice Schwarzer hat die Feministin einen Sieg vor Gericht verbuchen können. Sein Versuch, mehrere Aussagen in einem Artikel zu verbieten, scheiterte.
Der Meteorologe Jörg Kachelmann hat im jüngsten Rechtsstreit mit der Feministin Alice Schwarzer eine Niederlage einstecken müssen. Das Düsseldorfer Landgericht wies am Mittwoch seinen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Artikel Schwarzers zurück. Kachelmann sah in dem Artikel auf Schwarzers Webseite („Von Wedel bis Kachelmann“) in sechs Passagen seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Die Publizistin habe bewusst unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt Kachelmanns Ex-Freundin attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der Vergewaltigung beschuldigt zu haben, argumentierte sein Anwalt.
Das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das Zivilurteil, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das Strafverfahren gegen die Ex-Freundin eingestellt worden sei. Insofern sei dies unschädlich und keine bewusst unvollständige Berichterstattung.
Schwarzer hatte weiter geschrieben, Kachelmann sei in Mannheim „aus Mangel an Beweisen“ vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch „aus Mangel an Beweisen“ kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig.
Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzenden Richter in Mannheim so getroffen worden und damit als Tatsachenbehauptung zulässig. Ebenso seien Schwarzers Meinungsäußerungen zulässig.
Kein rechtswidriger Eingriff in Kachelmanns Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns sei zwar betroffen, ein rechtswidriger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege in diesem Fall die Pressefreiheit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.: 12 O 45/18) Berufung einlegen.
Kachelmanns Anwalt Ruben Engel nannte die Entscheidung überraschend. Schwarzer habe das Urteil des OLG Frankfurt ignoriert: „Diese Nachverurteilung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.“ Man gehe von einer Berufung aus, werde aber erst die Urteilsgründe prüfen.
„Wir begrüßen das Urteil“, sagte dagegen „Emma“-Redakteurin Chantal Louis. „Wir freuen uns darüber, dass das Gericht den Versuch von Herrn Kachelmann, den Medien einen Maulkorb zu verpassen, Einhalt geboten hat.“
Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos hatte argumentiert, Kachelmanns rechtskräftiger Freispruch sei von Schwarzer ausdrücklich erwähnt worden. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu diskutieren. Außerdem sei über das Urteil des OLG Frankfurt in der Zeitschrift „Emma“ in einem heute noch gut auffindbaren Artikel ausführlich berichtet worden.
Kachelmann hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Feministin nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Die Feministin Schwarzer ist Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift „Emma“. (dpa)
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