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Jan Böhmermann und sein "Neo Magazin Royale".
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Jan Böhmermann und sein Erdogan-Gedicht: Richter hält Teile der Schmähkritik für "vermutlich strafbar"

"Satire darf alles" - das ist juristisch nicht haltbar, sagt Bundesrichter Thomas Fischer. Satire und Strafbarkeit schließen sich demnach nicht aus.

Der ZDF-Moderator Böhmermann hatte im März in einem Beitrag seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan mit Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen, angegriffen. Seitdem laufen juristische Auseinandersetzungen, unter anderem wegen möglicher Beleidigung. Thomas Fischer, einer der Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich halte es für möglich, dass Teile des Beitrags strafbar sind.“

Er selbst werde darüber aber in seiner beruflichen Tätigkeit nicht zu entscheiden haben. Fischer wies in Berlin darauf hin, dass die verbreitete Ansicht „Satire darf alles“ juristisch nicht haltbar sei. Die überholte Ansicht, es gebe qualitativ hochwertige, straffreie Kunst und einen Bereich von schlechter strafbarer Nichtkunst, werde von der Rechtsprechung schon lange nicht mehr vertreten. „Nach dem modernen, offenen Kunstbegriff schließen sich Kunst und Strafbarkeit, Satire und Strafbarkeit nicht gegenseitig aus“, sagte Fischer.

Erdogan geht rechtlich gegen Böhmermann, 35, vor. Dem Moderator droht eine Strafe auf Grundlage des Paragrafen 185 des Strafgesetzbuchs wegen Beleidigung und nach Paragraf 103 wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes. Thomas Fischer, Jahrgang 1953, ist seit 2013 Vorsitzender Richter am höchsten deutschen Strafgericht. (dpa, Tsp)

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