Kunstfreiheit: Der Gerichtsbeschluss zu Böhmermann ist ein schlechter Witz
"Sackdoof" ist erlaubt, "Schrumpelklöten" sind es nicht - die Justiz versagt an der Satire, so gut sie eben kann. Ein Kommentar.
Präsidenten zu beleidigen, ist keine Spezialität von Satirikern. Auch Richter sind dazu fähig. Nichts anderes als eine neuerliche Beleidigung ist der Beschluss des Hamburger Landgerichts, dem zufolge der TV-Unterhalter Jan Böhmermann den türkischen Staatschef weiterhin als „sackdoof, feige und verklemmt“ bezeichnen darf, als einen „Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt“. Diese wie auch die nunmehr verbotenen Passagen stellten die Hamburger in einem Akt moderner Justizöffentlichkeit sogleich online, auf dass jenes Schmähgedicht im Volltext weitestmöglich verbreitet werde.
Von allen Witzen in dieser Sache ist dieser erste richterliche Beschluss der schlechteste. Mit seiner fragwürdigen Aufspaltung zulässiger wie rechtswidriger Bestandteile wirkt er wie eine Parodie auf den Streit und sollte vermutlich genau dies auch sein. Hamburg wird als Gerichtsstand von beleidigten Prominenten in und außerhalb der Republik nur zu gern aufgesucht, weil die Richter im Ruf stehen, Persönlichkeitsrechte besonders zu schützen. Zuweilen wird man der eigenen Beliebtheit überdrüssig und bemüht sich – wie hier – um Originalität, wo man sie besser vermieden und klare Kante in die eine oder andere Richtung gezeigt hätte. Nun gibt es einen sackdoofen Erdogan und seinen Anwalt, der die amtliche Invektive tatsächlich mit den Worten quittiert, er sei „beglückt über die gute Rechtsprechung in Deutschland“. Wer über Böhmermanns Scherz nicht lachen konnte, bei diesem Satz darf er es nachholen.
Die erste Runde im juristischen Ring geht damit trotz zwiespältigen Richterspruchs an den Spaßmacher, der dem weiteren Kampf gelassen entgegensehen darf. Die dem Verfahren geschuldete Aufmerksamkeit steigert seine Bekanntheit ebenso, wie sie den türkischen Präsidenten erniedrigt. In freieren Teilen der Welt weiß jeder demokratische Machthaber, dass man mit derlei Vorgehen nur verlieren kann. Der Schweiz ist ihre deutsche Strafanzeige wegen Beleidigung einer früheren Bundespräsidentin vor ein paar Jahren heute so peinlich, dass die Regierung lieber darüber schweigt.
Und das Recht der persönlichen Ehre? Die Menschenwürde? Ja, etwas Mitgefühl mit dem Bloßgestellten ist angebracht, aber freilich nicht, weil Böhmermann, wie die Hamburger Richter meinen, rassistische Vorurteile oder religiöse Verunglimpfungen auf Erdogan herabkübeln ließ. Vielmehr spiegelte er satirisch überzogen, was diesbezüglich an Ressentiment in der deutschen Seele nistet. Nur: Kann das nicht auch beleidigend sein?
Die deutsche Rechtsprechung versucht traditionell, solcher Schwierigkeiten mit der Metapher Herr zu werden, dass Satire nur entkleidet werden müsse, um sodann ihren Kern zu erblicken. Doch was ist der Kern? Und was das Kleid? Satire eröffnet Interpretationen, Justiz soll sie schließen. Beides verträgt sich nicht. Die Entscheidungen vergangener Jahrzehnte sind Dokumente angekündigten Versagens. Am Ende steht eben doch so etwas wie ein Geschmacksurteil, das im Namen des Volkes gesprochen werden muss, wenn Kläger klagen. Der Hamburger Beschluss macht hier zwar keinen guten, aber immerhin den erwarteten Anfang.