Es bleibt bei 17,50 statt 18,36 Euro: Nach Entscheid aus Karlsruhe – vorerst keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Im Dezember baute sich jede Menge Druck auf. Sachsen-Anhalt blockierte die Entscheidung aller anderen Länder zur Anhebung der Rundfunkgebühren. Und jetzt?
Vor Weihnachten gibt es keinen großen Knall. Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben zu Eil-Anträgen von ARD, ZDF und Deutschlandradio entschieden. Hintergrund ist die Blockade aus Sachsen-Anhalt zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Es bleibt erstmal bei der bisherigen Beitragshöhe.
Alles konzentriert sich jetzt auf die spätere Entscheidung der Richter im Hauptverfahren. Was bedeutet das nun für die Haushalte?
Wieviel Geld muss ein Haushalt monatlich nun denn bezahlen?
Es bleibt erstmal bei 17,50 Euro pro Monat. Eigentlich war vorgesehen, dass der Betrag zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigt. In einem dreistufigen und aufwendigen Verfahren wurde dieser höhere Beitrag festgelegt.
Doch es gab einen Ausscherer: Sachsen-Anhalt durchkreuzte im Dezember die Pläne aller anderen Länder und blockierte. Die Folge: Der Staatsvertrag, der die Änderung zur Beitragshöhe vorsieht, kann nicht in Kraft treten.
Warum gab es überhaupt Eilanträge, die die Sender nach Karlsruhe geschickt haben?
Aus Sicht der Sender drängte die Zeit sehr. Denn für die nächste Beitragsperiode von 2021 bis 2024 wird eine Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro prognostiziert. In den Haushaltsplanungen für 2021 war bereits das Beitragsplus von 86 Cent eingerechnet. Und: Der Staatsvertrag, der die Änderungen vorsieht, läuft Ende Dezember aus. Salopp gesagt: Das Papier kann dann in die Tonne. Es müsste unter den Ländern neu verhandelt werden.
Was heißt das jetzt für die öffentlich-rechtlichen Sender?
Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sender hatten durchblicken lassen, dass es Auswirkungen auf das Programm geben werde, wenn das Beitragsplus nicht kommt. Konkrete Programmfolgen nannten sie bislang nicht.
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Doch jetzt werden sie wohl schnell tätig: Am Dienstag teilte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow nach der Entscheidung aus Karlsruhe mit: „Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Man werde nun gemeinsam beraten. Das Deutschlandradio will „zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen“, wie ein Sprecher mitteilte.
Welche Schlüsse kann man nun ziehen für das Hauptverfahren in Karlsruhe?
Eine Entscheidung lässt sich jetzt nicht absehen, weder zeitlich noch inhaltlich.
Das ZDF sieht trotz der Ablehnung in der Eil-Entscheidung einen ermutigenden Punkt in der Begründung der Richter. ZDF-Intendant Thomas Bellut teilte der dpa mit: „Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist.“
In seiner Entscheidung führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Verfassungsbeschwerden „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“ seien. Mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung erscheine eine Verletzung der durch das Grundgesetz geschützten Rundfunkfreiheit „zumindest möglich“. (dpa)