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„Arschloch“, „Puffgänger“. „Spiegel“-Journalist Matthias Matussek (l.) musste sich vom selbsternannten TV-Anarchisten Kurt Krömer einiges anhören. Die Produktionsfirma will die Passagen nicht entfernen. Sie seien von der Kunst- und Satirefreiheit gedeckt. Foto: RBB
© rbb/Max Kohr

"Late Night Show": Mattussek verliert gegen Krömer auch vor Oberlandesgericht

"Spiegel"-Autor Matthias Matussek muss sich gefallen lassen, dass ihn Kurt Krömer "Puffgänger" und "hinterfotziges Arschloch" nennen darf. Das ist Satire, entschieden jetzt auch die Richter des Hamburger Oberlandesgerichts. Matusseks Anwalt findet das falsch.

Über den Geschmack von Kurt Krömers Witzen lässt sich weiter streiten. Dass der Comedian den „Spiegel“-Autor Mathias Matussek in seiner Sendung „Puffgänger“ und „hinterfotziges Arschloch“ nennen durfte, ist dagegen nicht mehr strittig. Auch das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hat nun entschieden, dass die Satirefreiheit in diesem Fall Vorrang hat vor Matusseks Persönlichkeitsrechten. Das OLG folgt damit der Entscheidung des Landgerichts aus der vorvergangenen Woche.
Verhindern konnte Matussek die Sendung nicht. Die „Krömer - Late Night Show“, die Anfang Juli im Berliner Ensemble mit Matussek als Gast aufgezeichnet worden war, ist bereits am vergangenen Samstagabend im Ersten ausgestrahlt worden. Nach dem OLG-Urteil ist auch die Wiederholung oder Verbreitung der Show im Netz oder auf DVD zulässig.

"Matussek hat sich an dem Spiel beteiligt"

Krömers Äußerungen seien „Teil des satirischen Spiels, in dem die Kunstfigur Krömer eine Talkshow persifliert, weshalb die Schimpfwörter für den Zuhörer nicht den beleidigenden Charakter aufweisen, der ihnen sonst zukommt“, entschieden die Richter des OLG. Hinzu komme, dass Matussek „sich selbst an diesem überzeichnenenden Spiel beteiligt“ habe, als er Krömer eine „blöde Sau“ nannte. Matussek sei vor der Sendung darauf hingewiesen worden, dass er die Bühne verlassen könne. Daraus musste ihm deutlich werden, so die Hamburger Richter, „dass es sich um keine übliche Talkshow“ handeln würde. Mit seiner Teilnahme habe in die Veröffentlichung eingewilligt.

Matusseks Anwalt Joachim Steinhöfel kann die Entscheidung nicht nachvollziehen: „Den Gossenjargon Krömers hält das OLG für den ‚Teil eines satirischen Spiels‘. Das ist so falsch, das noch nicht einmal das Gegenteil richtig ist.“ Weitergeklagt wird nicht.

Gesehen haben die vom RBB verantwortete Sendung am vergangenen Samstagabend übrigens nur 840 000 Zuschauer. Angesichts des Wirbels vorab ein eher mäßiger Erfolg. Sonja Álvarez
„Krömer - Late Night Show“, Samstag, 23 Uhr 40, ARD

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