Streit vor Gericht: Braucht Bild.de eine Sendelizenz?
Die MABB sagt ja, die Gerichte sagen nein. Aber die Frage bleibt ungeklärt: Sind Internet-Videoformate wie "Bild live" Rundfunk?
Die „Bild"-Zeitung darf vorerst weiter ihre Livestream-Angebote zeigen. Das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine Beschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen das Medienhaus Axel Springer zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die MABB hatte im Juli 2018 die Internet-Videoformate „Die richtigen Fragen“, „Bild live“ und „Bild-Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer“ beanstandet. Die Formate seien als Rundfunk einzustufen und benötigten eine Sendelizenz, so die MABB. Dagegen war Springer vor Gericht gezogen und hatte im Oktober 2018 vom Verwaltungsgericht Recht bekommen.
Laut OVG ist die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien in der digitalen Welt ungeklärt und höchst umstritten. In der Abwägung gehe die Entscheidung deswegen zugunsten von Bild.de aus. Im Fall einer Einstellung müsste Springer einen erheblichen Verlust an Reichweite hinnehmen. Das ergebe sich aus der Konzeption als Live-Angebot mit Kommentarfunktionen für die Empfänger, die bei laufender Sendung eine Diskussion und direkte Kommunikation mit den Nutzern ermögliche. Das öffentliche Vollzugsinteresse beschränke sich darauf, ein Verbot durchzusetzen, dessen Anwendung vorliegend gerade streitig sei.
MABB setzt auf Hauptverfahren
Die MABB reagierte am Freitag. Direktorin Anja Zimmer erklärte, „da im Wesentlichen nur Rechtsfragen zu klären waren, hatten wir gehofft, dass das OVG eine inhaltliche Entscheidung zur Lizenzpflicht von Live-Streams treffen und damit für Rechtssicherheit für viele tausend Live-Streamer in Deutschland sorgen würde.“ Die MABB werde nun eine schnelle Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu erreichen suchen, damit diese für die Medienwirtschaft wichtige Frage geklärt wird.
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