Der RBB-Staatsvertrag in der Diskussion: Badezimmerradio oder Smartphone-App?
Über die Frage, wie wir zukünftig Radio hören, wird heftig diskutiert. Der Grundversorgungsauftrag müsse sicher gestellt werden, so der Tenor im Medienausschuss.
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Wie wird im Jahr 2030 Radio gehört? Über das gute, alte Radiogerät, dann in der DAB+-Version? Oder nur noch über die Smartphone-App und Internet? Vor allem diese Frage treibt die hiesige Medienpolitik und den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) um. So auch wieder am Mittwoch im Medienausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.
Viel Diskussionsstoff zur Novellierung des RBB-Staatsvertrages, der Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Senders für die nächsten Jahre vorgibt und von den beiden Parlamenten möglichst vor der Sommerpause verabschiedet werden soll.
RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und auch WDR-Kollege Tom Buhrow hatten zuletzt immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Sender mehr Flexibilität und Handlungsfreiheit wünschen, was die Art und Weise ihrer Verbreitung betrifft.
Brisant in dem dem Tagesspiegel vorliegenden aktuellen Entwurf zum RBB-Staatsvertrag (der bestehende Vertrag stammt aus 2013) in erster Linie der Paragraph Vier, zum Verhältnis von analogen und ausschließlich digital verbreiteten Rundfunkprogrammen.
In Rede stand zuletzt die Aussicht, dass zwei linear verbreitete RBB-Radiowellen bleiben (88,8, Antenne Brandenburg), andere wie Fritz könnten auch ausschließlich übers Internet verbreitet oder durch vergleichbare Angebote im Netz ersetzt werden. Damit möchte sich der RBB den Hörgewohnheiten vor allem auch der jüngeren Generation anpassen.
Man dürfe an das Problem der Verbreitung nicht zu schematisch herangehen
Diesem Ansinnen der RBB-Spitze wird, wie intern zu hören ist, nicht all zu viel Aussicht auf Erfolg, sprich politische Zustimmung für den Staatsvertrag eingeräumt, auch wenn sich dazu Senatskanzleichef Christian.Gäbler im Medienausschuss auf Befragung der Fraktionsexperten von Linke, Grüne, SPD, FDP und CDU eher vage äußerte. Nur so viel: Der Grundversorgungsauftrag müsse sicher gestellt werden, man dürfe an das Problem der Verbreitung von Radiosender nicht zu schematisch herangehen. Denkbar seien Pilotprojekte mit neuen Techniken und Angeboten, wie sie auch im Entwurf zum Staatsvertrag erwähnt werden.
Es gebe durchaus auch andere öffentlich-rechtliche Stimmen zum Thema der Verbreitung, so Carola Bluhm von der Linken-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, mit dem Verweis auf eine Studie des Deutschlandradios (DLR) und Aussagen dazu von DLR-Intendant Stefan Raue. Demnach nützen jüngere Menschen zwar sehr gezielt non-lineare Angebote, da sie viel und gerne streamen. Das gute alte lineare Radio möchten sie aber nicht missen.
DAB+ könne dabei nicht übergangen werden, mit einem direkten Sprung auf die Verbreitung via Apps. Zuletzt auf Irritationen im Zusammenhang mit dem neuen RBB-Staatsvertrag angesprochen, sagte Raue im Gespräch mit medienpolitik.net: „Wir erkennen keine Strategieänderung. Die ARD und das Deutschlandradio halten an DAB+ und der Digitalisierung der Radioprogramme fest."
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Es werden weitere Hearings zur Ausformulierung dieser und anderer Probleme folgen. Der Berliner Medienausschuss wünscht sich dabei in der Diskussion ähnlich transparente Prozesse auch in Brandenburg. Da gebe es Nachbesserungsbedarf, sagt Carola Bluhm. "Wir sagen nicht nur ja oder nein."
Der Zeitplan zum neuen RBB-Staatsvertrag (auch wichtige Themen: die Freienvertretung und die Repräsentanzen im Rundfunkrat) sieht vor, dass die Senatsbeschlüsse für Mitte April vorliegen, die Verträge Anfang Mai von den Regierenden und Berlin und Brandenburg unterzeichnet werden und noch möglichst vor der Sommerpause zur Lesung in die beiden Parlamente kommen.
Das Radio mit terrestrischer Verbreitung, so sieht es derzeit aus, hat noch Zukunft.