zum Hauptinhalt
Die ARD muss einen Wahlwerbesport der rechtsextremen NPD, hier bei einem Aufmarsch in Wismar am Tag der Arbeit, nicht ausstrahlen.
© dpa

Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin: ARD muss NPD-Wahlwerbespot nicht ausstrahlen

Der RBB hatte für die ARD die NPD-Wahlwerbung abgelehnt. Dagegen hatte die Partei geklagt, das Verwaltungsgericht entschied aber für den Sender

Das Erste muss auch einen weiteren Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg, der bei der Wahlwerbung für die anstehenden Europawahlen in Namen der ARD handelt, hatte den Spot wegen Volksverhetzung abgelehnt. Dagegen hatte die NPD vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt - aber sie hat nicht Recht bekommen. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte dem Tagesspiegel einen entsprechenden Beschluss. In dem Beschluss heißt es, der Wahlwerbespot sei geeignet, "den öffentlichen Frieden zu stören". Die NPD greife mit ihrem Wahlwerbespot die Menschenwürde der seit dem Jahr 2015 nach Deutschland gekommenen Migranten und damit einen Teil der Bevölkerung an und mache diesen böswillig verächtlich, "indem sie die Betroffenen aus verwerflichen Beweggründen durch Äußerungen als der Achtung der Bürger unwert und unwürdig hinstellt". Den Migranten würden pauschal sozial unerträgliche Verhaltensweisen und Eigenschaften zugeschrieben.

"Unkontrollierte Massenzuwanderung"

Der Wahlwerbespot zeigt laut Beschluss eingangs einen schwarzgrauen Hintergrund mit immer schneller werdenden Einblendungen von Tatorten und Namen von Opfern von Gewaltdelikten/Tötungsdelikten. Unterlegt sei diese Sequenz mit dem gesprochenen: "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern". Später wird gesagt: "Jetzt gilt es zu handeln, um Schutzzonen für unsere Sicherheit zu schaffen."

Die NPD kann jetzt vor das Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gehen und bei weiterer Ablehnung auch vors Bundesverfassungsgericht. So war es beim ersten Spot geschehen, den ARD und ZDF abgelehnt hatten. Daraufhin hatte die Partei in Karlsruhe geklagt und verloren.

Zur Startseite