McKinsey und Flüchtlinge in Berlin: Wie Michael Müller SPD-Mann Diwell als Berater einschleuste
Ex-Staatssekretär Lutz Diwell ist Koordinator für den Masterplan Integration, McKinsey bekam einen Beratervertrag für 238.000 Euro. Ein Schelmenstück aus der Senatskanzlei.
Die schönste Geschichte zum umstrittenen Beratervertrag mit McKinsey wollte die Senatskanzlei dem Hauptausschuss heute vorenthalten (um es mal freundlich zu sagen) - hier ist sie: Bei der Senatsklausur am 13. Januar stellte der Regierende Bürgermeister den SPD-Mann Lutz Diwell als Koordinator für den Masterplan Integration vor. Eigentlich hatte Diwell (Ex-Staatssekretär bei Körting, Schily und Zypries, Anwalt und Berater) Monate zuvor Müllers Stabschef für Flüchtlingsfragen werden sollen, aber das war an seinen verwaltungsfernen finanziellen und materiellen Vorstellungen in Kombination mit einer lockeren 25-Stunden-Woche gescheitert.
So wurde statt Diwell Ex-Polizeipräsident Glietsch Staatssekretär. Diwell aber arbeitete weiter als Berater für Müller, zunächst pro bono. Er bekam Zugriffsrecht auf die Akten, führte Gespräche mit den Fachstaatssekretären und den ebenfalls pro bono arbeitenden McKinsey-Leuten und bastelte am Masterplan.
Unterdessen suchte Senatskanzleichef Böhning nach einer Idee, wie Diwell bezahlt werden könnte - und plötzlich hatte er einen geistig-schöpferischen Leistungsanfall: Wie wäre es, wenn McKinsey doch offiziell einen Honorarvertrag für Beratungsleistungen bekommen würde, und zwar über 238.000 Euro, also an der Ausschreibungsschwelle und mit der Ausnahme-Begründung „besonderer Umstände“ - und McKinsey davon wiederum Diwell bezahlte, der einen Vertrag mit dem Unternehmen bekäme? Die kritischen Fragen des Parlaments würde Böhning mit dem Hinweis auf die einzigartige, durch nichts zu ersetzende Expertise McKinseys abwehren, ohne Diwell auch nur zu erwähnen (dessen Qualifikation auf diesem Gebiet ja auch nicht so einmalig ist).
Und genau so kam es: Gestern präsentierte Böhning den Masterplan Integration, mit dem der Senat „vor die Kurve kommen will“ (alles dazu hier), heute liegen dem Hauptausschuss die Diwell-freien Erklärungen Böhnings zur Beratung vor (Fragen und Antworten hier).
Vor diesem Hintergrund ist auch der zentrale Satz des Senatskanzleichefs zur Besonderheit dieser freihändigen Vergabe zu lesen: „Eine solche Ausnahme liegt hier vor, da es sich um freiberufliche Beratungsdienstleistungen handelt, die als geistig-schöpferische Leistungen nicht von vornherein eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können.“ Hinzuzufügen wäre: auch im Nachhinein nicht eindeutig erschöpfend. Was für ein Schelmenstück - wäre doch schade, die Abgeordneten hätten es verpasst.
Dieser Beitrag stammt aus dem Checkpoint, dem täglichen Berlin-Newsletter von Tagesspiegel-Chefredakteur Lorenz Maroldt. Hier geht's zum kostenlosen E-Mail-Abo.