Gesetz für psychisch Kranke in Berlin: Welche Mittel zum Zwang?
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes braucht die Betreuung psychisch Kranker neue Regeln. Berliner Grüne machen Druck auf Senator Mario Czaja.
Gewaltsam in eine Wohnung eindringen? Beruhigungsmittel einflößen? Jemanden im Krankenbett fixieren? In der Strafverfolgung wie in der Medizin sollte Zwang stets die Ultima Ratio, also das letztmögliches Mittel sein. Doch wie bei verfolgten Verdächtigen streiten Fachleute bei psychisch Kranken über Art und Dauer von Zwang: Wann sind einvernehmliche Maßnahmen erschöpft – und entscheidet das ein Arzt oder ein Richter?
Grüne: Neues Gesetz seit Urteil 2011 dringend nötig
Am Dienstag erklärten die Grünen: Das Berliner Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG) schaffe dafür keine Klarheit. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Oktober 2011 müssen Bedingungen für Zwangsmaßnahmen genauer bestimmt werden. Inzwischen, so sehen es Regelungen vor, benötigen psychisch Kranke einen Betreuer, der Zwangsmitteln zustimmt. Doch nicht alle Nerven- und Seelenkranken haben oder brauchen einen – etwa, weil sie gar nicht so schwer erkrankt waren und das Leben auch ohne Betreuer klappte. Ist kein gerichtlich anerkannter Betreuer da, kann ein Patient zwar bei akuter Gefahr für Leben und Gesundheit ruhiggestellt werden. Das aber ist Auslegungssache, die – so ist zu hören – in jeder Klinik, auf jeder Station anders angegangen wird.
Mario Czaja: Senat arbeitet zuverlässig
Im April 2014 hatte Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Seitdem sei aber nicht viel passiert, sagte Heiko Thomas von der Grünen-Fraktion am Dienstag. Er befürchte, dass der Entwurf „in dieser Legislaturperiode in der Schublade bleibt“, denn im Sommer würden die Haushaltsverhandlungen das Abgeordnetenhaus beschäftigen, und 2016 befinde man sich schon im Wahlkampf. „Oder aber Czaja peitscht das Gesetz durch“, sagte Thomas. „Dabei sollte es diskutiert werden.“ Und zwar nicht nur im Abgeordnetenhaus, sondern auch von Ärzte- und Patientenvertretern. Czaja erklärte dagegen, Fachkreise hätten schon Einschätzungen abgegeben. „Viele wertvolle Hinweise sind damit in den überarbeiteten Gesetzentwurf eingeflossen.“ Und weiter gehe es auch. „Im Frühjahr steht nach der ersten Senatsbefassung eine breite Beteiligung des Rates der Bürgermeister und seiner Fachausschüsse und im Herbst die Befassung im Abgeordnetenhaus an“, sagte der Senator.
„Bedeutende Rechtsgüter“ in Gefahr? Eindringen in Wohnung erlaubt!
Die Grünen stört an seinem Entwurf etwa, dass Beamten des Gesundheitsdienstes bei Gefahr für „bedeutende Rechtsgüter“ gestattet wird, die „Wohnung der betreffenden Person auch ohne deren Einwilligung oder gegen deren Willen zu betreten und eine ärztliche Untersuchung durchzuführen“. Sprich: Man verzichtet auf einen Richter. In Berlin gibt es derzeit etwa 2700 psychiatrische Klinikbetten. Die sind dauerhaft ausgelastet, die meisten befinden sich in den landeseigenen Vivantes-Kliniken und der Charité. Der Gesundheitssenator hatte mehr Betten angekündigt. Am Dienstag eröffnete im Vivantes-Wenckebach-Klinikum in Tempelhof die Psychiatrie nach einem Umbau neu.