Kiezläden in Berlin: Warum ist Sonntag kein Spätitag?
Anwohner wollen, dass Spätis immer geöffnet sein dürfen – auch am Sonntag. Rechtslage und Praxis geraten dabei immer wieder in Konflikt.
Wenn in der Innenstadt ein Späti am Sonntag nicht mehr öffnen darf, ist im jeweiligen Kiez die Empörung groß. Über Jahre haben sich die Anwohner daran gewöhnt, dort einkaufen zu können, wenn alle anderen Geschäfte geschlossen haben. So wie jüngst im Bötzowkiez in Prenzlauer Berg. Dort wurde in diesen Wochen sogar eine Online-Petition für den „Lekr“-Späti gestartet. Knapp 2900 Menschen hinterließen ihre Namen, die mittlerweile dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses übergeben wurden. Auch in Westend regte sich Widerstand dagegen, dass ein Kiosk sonntags nicht mehr öffnen sollte.
Die Rechtslage in Berlin ist klar: Es gibt keine Ausnahmen für Spätis – der Name entstand vor vielen Jahren als Abkürzung für Spätverkaufstellen, als die Ladenöffnungen wochentags restriktiv geregelt waren. Jetzt dürfen sie – wie alle anderen Geschäfte auch – an sechs Tagen der Woche rund um die Uhr geöffnet haben, nur sonntags nicht.
Verkauft wird trotzdem
Die Praxis sieht anders aus. Verkauft wird in vielen kleinen Geschäften im Kiez trotzdem. Ob man mit Kontrollen rechnen muss, hängt ganz vom Bezirk ab, in dem man seinen Laden hat. In Tempelhof-Schöneberg etwa gibt’s durchaus Kontrollen, und das obwohl die Ordnungsstadträtin Christiane Heiß von den Grünen ist.
Allerdings sieht ihre Parteifreundin und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop das kritisch: „Spätis gehören zur Berliner Kiezkultur. Es wäre bedauerlich, wenn durch restriktives Handeln der Bezirke diese gewachsene Kiezkultur verschwinden würde“, ließ sie mitteilen, als sie vom Ärger im Bötzowkiez erfuhr.
Auch die Bezirkspolitik in Friedrichshain-Kreuzberg diskutiert derzeit über das Thema. „Free Spätis“ forderte die BVV-Fraktion der FDP in einem Antrag. Der fand zwar dank Unterstützung durch die Grünen eine Mehrheit. Doch in den übrigen Fraktionen ist das Ganze umstritten: Bei den Linken und bei der CDU sind einige dafür, andere dagegen, die SPD ist überhaupt nicht begeistert.
Eine Initiative aus einem anderen Bezirk zur Liberalisierung verpuffte bereits im Sommer. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln hatte mit einem Beschluss das Bezirksamt aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für Ausnahmen für Spätis einzusetzen. Aber in dem Gremium, in dem die zwölf Rathauschefs über berlinweit relevante Themen entscheiden, versackte der Vorstoß schnell wieder.
„Nicht zielführend“
Es lehnte die Neuköllner Vorlage mehrheitlich ab. „Nicht zielführend“, hieß es damals in der Debatte, stattdessen sei „mehr Regulierung“ notwendig. Man wollte nicht einmal länger diskutieren, eine Überweisung in die Fachausschüsse, wie von Lichtenbergs Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Linke) vorgeschlagen, wurde ebenfalls abgewiesen. Übrigens: Neuköllns Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD), der selber nicht viel von einer Sonderregelung für Spätis hielt, stimmte seinerzeit im Kreis seiner Bürgermeisterkollegen für die Neuköllner Vorlage. Seine Neuköllner SPD-Fraktion war in dieser Sache auch gespalten. Sieben BVV-Mitglieder hatten für, sieben gegen Ausnahmen für Spätis gestimmt.
Eine Wettbewerbsverzerrung
Für Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linke) gibt es keinen Grund, an den bestehenden Regelungen zu rütteln. Ausnahmen für Spätis würden „zu einer Wettbewerbsverzerrung führen“, heißt es aus ihrem Haus. Dort wird zudem auf die im Grundgesetz verbriefte Sonntagsruhe verwiesen. Daran müsse sich auch das Berliner Gesetz halten. Breitenbach sieht also keinen Handlungsbedarf.
Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag findet sich zu diesem Thema auch kein Wort. Lediglich einen Parteitagsbeschluss der Grünen gibt es, Ausnahmen für die Läden zu schaffen. Aus ihrer Sicht sind „Ausnahmen für Spätis und der prinzipielle Schutz der Sonntagsschließzeiten miteinander vereinbar“.
Zoff mit der Gewerkschaft
Bei den Sonntagsöffnungen gibt es auch in einem anderen Punkt Streit – diesmal mit der Gewerkschaft. In diesem Jahr ist die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zweimal gegen vier vom Senat verfügte verkaufsoffene Sonntage vorgegangen. Laut Gesetz legt der Senat acht Sonntage im Jahr fest, an denen in Verbindungen mit Großveranstaltung alle Geschäfte öffnen dürfen. Beim Verwaltungsgericht war die Gewerkschaft in diesen Fällen im Eilverfahren erfolgreich.
Für drei Sonntage im vergangenen Januar, Februar und März kippte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung jedoch nach einem Widerspruch der Senatsverwaltung für Arbeit. Bei einem Sonntag im September, an dem anlässlich der Berlin Art Week die Geschäfte öffnen können sollten, entschied das OVG anders: Die Geschäfte mussten an dem Sonntag geschlossen bleiben.
Eigentlich wollte das Verwaltungsgericht am 11. Dezember in der Hauptsache über die Verdi-Klage von Anfang des Jahres verhandeln. Der Termin wurde aber abgesagt, da das Bundesverwaltungsgericht am 12. Dezember über einen Fall aus Leipzig verhandelt. Denn Verdi hat auch in vielen anderen deutschen Städten gegen die dortigen Sonntagsöffnungen geklagt. Wahrscheinlich wollen die Berliner Richter erst einmal ein höchstrichterliches Urteil abwarten, bevor sie hier eine Entscheidung treffen.
Die nächsten Sonntagsöffnungen in Berlin sind übrigens am zweiten und vierten Advent, dem 9. und 23. Dezember.