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Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) inszenierte sich als starker Mann bei der Aufklärung des Breitscheidplatz-Attentats.
© Jörg Carstensen/dpa

Berlins Innensenator wollte Ermittlungspanne aufklären: Warum Geisels Härte gegen LKA-Beamte riskant ist

Nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz erstattete Innensenator Geisel Strafanzeigen gegen Staatsschutzbeamte. Das könnte für ihn blamabel enden.

Es war am 17. Mai 2017 gegen 16.30 Uhr, als Innensenator Andreas Geisel (SPD) vor die Presse tritt. Nicht in den Räumen der Verwaltung, sondern auf den Treppen seines Verwaltungssitzes in der Klosterstraße in Mitte, inszeniert als der starke Mann, der Kurs hält, wenn die innere Sicherheit und der Ruf der Polizei auf dem Spiel stehen. Fast fünf Monate ist es an diesem Tag her, dass der Islamist Anis Amri einen Lkw in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz steuerte und zwölf Menschen getötet hat.

Geisel als oberster Dienstherr verkündet, es sei Strafanzeige gegen Staatsschutzermittler des Landeskriminalamtes erstattet worden. Dazu hat er den damaligen Polizeipräsidenten Klaus Kandt anwiesen. Offenbar hätten LKA-Beamte versucht, eine Panne im Umgang mit Amri zu verschleiern. Eine Verhaftung, sagt Geisel, wäre „wohl möglich gewesen“. Drei Jahre nach dem Anschlag befasst sich die Justiz noch immer damit, aber anders als es Geisel damals wohl vorgehabt hat.

Tags zuvor, am 16. Mai 2017, sprach Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) mit LKA-Chef Christian Steiof. Der informiert den Staatssekretär über neue Aktenfunde. In den Unterlagen sei bei Amri ein gewerbs- und bandenmäßiger Drogenhandel mit Kokain vermerkt, Amir hätte möglicherweise gestoppt werden können. Doch stattdessen sei Amri von den Staatsschutzbeamten im zuständigen LKA-Kommissariat zum „Kleinstdealer“ heruntergeschrieben worden.

Zunächst wird gegen den zuständigen Sachbearbeiter im Islamistendezernat, Tobias L., ermittelt. Wohnungen und Büros werden durchsucht, Handys beschlagnahmt, Tablets und Computer ausgelesen, Chats und E-Mails erfasst, 7,3 Millionen Dateien untersucht. Das volle Programm. Vor den Augen seiner Familie wird L. von Beamten abgeführt.

Ab 27. Juni 2017 wird auch gegen den Vorgesetzten von L., gegen Lars O. ermittelt. Aktuell liegen die beiden Fälle beim Verwaltungsgericht Berlin. Von den Strafanzeigen blieb nicht viel übrig. Am Ende könnte es für Geisel blamabel enden.

L. stufte Amri im Herbst 2016 zum Kleindealer herab

Am 11. April 2018 lädt die Staatsanwaltschaft in den Großen Konferenzsaal in der Turmstraße in Moabit und verkündet: Das Verfahren zur Aktenmanipulation gegen O. und L. wird eingestellt, es gibt, so steht es in dem 81 Seiten starken Einstellungsvermerk, keinen hinreichenden Tatverdacht. Zwar stellt die Staatsanwaltschaft Unregelmäßigkeiten und Fehler fest. L. hat Amri trotz anderer Erkenntnisse im Herbst 2016 zum Kleindealer herabgestuft, er leitete ein Drogenverfahren gegen Amri und dessen Mittäter zu spät ein, nach dem Anschlag des Islamisten löschte er andere Tatverdächtige aus dem Drogenverfahren gegen Amri.

Der Attentäter Anis Amri hatte am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen getötet.
Der Attentäter Anis Amri hatte am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen getötet.
© Bernd von Jutrczenka/dpa

Während der lückenhaften Überwachung von Amri gab es keine Hinweise auf den Terrorverdacht, nur Erkenntnisse zum Drogenhandel. Zu Letzterem wurde weiter ermittelt, um den Tunesier wegen der Terrorgefahr weiter im Blick zu behalten. Doch angesichts der Fülle von Terrorhinweisen spielte Amri für die Ermittler bald keine große Rolle mehr. Statt gewerbs- und bandenmäßigen Drogenhandels vermerkte L. nur „unerlaubter Handel mit Kokain“ und: „Konsument harter Drogen“.

Ob der Attentäter tatsächlich nach etlichen anderen Pannen wegen Drogenhandels rechtzeitig hätte gefasst und der Anschlag verhindert werden können, da hat selbst die Staatsanwaltschaft Zweifel. Und sie war selbst beteiligt. Das vom Innensenator bemängelte Kleinschreiben war Teil einer damals üblichen Praxis, der Vorwurf erscheint inzwischen als Konstrukt.

Sind O. und L. Sündenböcke für „strukturelle Unzulänglichkeiten“?

Wer sich in der Polizei umhört, kommt zu einem anderen Schluss, als dass das Kleinschreiben das Problem war. Um Gefährder zu observieren, „unter Wind“ zu nehmen, wie es heißt, werden sie nach Priorität geordnet. Denn die Zahl der Observierungsteams bei den Mobilen Einsatzkommandos ist begrenzt, für einen Gefährder sind bis zu 30 Beamte pro Tag nötig. Um ein Team zu bekommen, wurden Vorwürfe zunächst hochgeschrieben. Damit erhielt eine Zielperson höhere Priorität und konnte schneller überprüft werden. Es war ein bekanntes System – und Teil der Mangelverwaltung, wie es eine Disziplinarermittlerin bezeichnete.

Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert deshalb, O. und L. hätten als Sündenböcke für „strukturelle Unzulänglichkeiten“ herhalten müssen. Unzulänglich ist damals vor allem die Personalstärke bei den Anti-Terror-Ermittlern. Hohe Arbeitsbelastung, Dauerstress, Mangel an Mitarbeitern. Welche Islamisten genauer beobachtet werden mussten, wurde nach Vorrang, nach Priorität festgelegt, je nachdem, wer aktuell als gefährlicher eingestuft wurde.

Andreas Geisel musste mit seinem Innenstaatssekretär, Torsten Akman (beide SPD), 2017 im Innenausschuss zum Fall Amri aussagen.
Andreas Geisel musste mit seinem Innenstaatssekretär, Torsten Akman (beide SPD), 2017 im Innenausschuss zum Fall Amri aussagen.
© Britta Pedersen/dpa

Seit 2014 schrieben die Beamten immer wieder Überlastungsanzeigen. Polizeiführung und Politik zeigten „keine spürbare Reaktion“, wie es in den Akten heißt. Und zur Wahrheit gehört auch: Der damals beim Terrorverdacht gegen Amri federführende Staatsanwalt Dirk Feuerberg wusste Bescheid. Am 25. Dezember 2016, sechs Tage nach dem Anschlag, trafen sich der Staatsschutzbeamte O. und Feuerberg im LKA.

Am 31. Januar 2019 verhängte die Polizei gegen L. einen Verweis

Die Staatsanwaltschaft stellte in ihrem Einstellungsvermerk zu den Ermittlungen gegen O. und L. vom April 2018 fest, dass Feuerberg „den Vorwurf des Kleinhandels“ mit Drogen bei Amri als gegeben ansah. Allerdings legte F. später darauf wert, dass auch der Kleinhandel mit Drogen gewerbsmäßig sein kann. Erst jüngst erklärte Feuerberg im Amri-Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses, dass eine Zusammenführung von Verfahren gegen Amri keinen Sinn ergeben habe, da sich daraus keine „längerfristige Haftsituation generiert hätte“. Es habe sich auch kein Hinweis auf Vorbereitung eines Attentats durch die Telekommunikationsüberwachung ergeben.

Trotz der eingestellten Ermittlungen wurden O. und L. mit Disziplinarverfahren überzogen. Am 31. Januar 2019 verhängte die Polizei gegen L. einen Verweis, es ist die geringste Disziplinarstrafe. L. legte Klage vor dem Verwaltungsgericht ein, aber im Juni, mitten im Verfahren, griff Geisels Innenverwaltung einfach ein und verschärfte die Strafe: Sie hob den Verweis auf und verhängte eine Geldstrafe von 800 Euro. L. klagte er erneut.

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Das Verwaltungsgericht erklärte bereits, dass Geisels Eingriff wegen Formfehlern rechtswidrig sein könnte. Denn für die verschärfte Disziplinarstrafe hätte die Frauenvertreterin des LKA angehört werden müssen. Auch der Personalrat des LKA protestierte, weil er nicht beteiligt wurde.

Auch Kriminalhauptkommissar O. klagt gegen seine Disziplinarstrafe

Wie L. klagt auch Kriminalhauptkommissar O., bislang ein unbescholtener Beamter, gegen seine Disziplinarstrafe. Auch er erhielt einen Verweis. Aber nicht für die Aktenmanipulation, sondern wegen zweier SMS, die er erhalten hat – von Michael W.: Der Polizeioberkommissar arbeitete damals ebenfalls im Dezernat 54. Silvester 2016 um 13 Uhr verschickte W. eine SMS an die Privatnummern seiner Kollegen: „So Leute, dass wars mal wieder. Kommt gut rinn, haltet euch von Merkel & Co und ihren scheiß Gut-Menschen fern. Ich erwarte euch im nächsten Jahr. Bis denne Micha.“

Am 20. Januar 2017 um 21.10 Uhr sendete W. eine weitere SMS: „88“. Es war die Antwort auf eine Verabredung. Die acht steht im Alphabet für den Buchstaben H. „88“ ist ein Nazicode und bedeutet „Heil Hitler“. O. wird nun vorgeworfen, nicht ausreichend auf die Kurznachricht seines Untergebenen reagiert und den Vorfall nicht nach oben gemeldet zu haben. Aber das ist eine andere Geschichte. Fortsetzung folgt.

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