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Hubertus Knabes, hier bei der Verhandlung der Zivilkammer am Landgericht Berlin, Personalakte bleibt unter Verschluss.
© Bernd von Jutrczenka/dpa

Frühere Leiter der Stasi-Gedenkstätte: Vorwürfe gegen Hubertus Knabe sind privat

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sperrt die Personalakte des ehemaligen Leiters der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen.

Hubertus Knabe und Kultursenator Klaus Lederer (Linke) dürften erleichtert sein: Anders als das Verwaltungsgericht hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) alle Informationen aus Knabes früherer Personalakte als Privatsache deklariert und unter Geheimschutz gestellt.

Damit bleibt nicht nur offen, ob und wie viel Abfindung gezahlt wurde, um den früheren Leiter der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen loszuwerden. Auch Vorwürfe von möglichem übergriffigem Verhalten bleiben unter Verschluss, die frühere Mitarbeiterinnen bei der Senatsverwaltung zu Protokoll gegeben haben sollen.

Mit seinem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az.: OVG 6 S 19.19) hat das OVG einer Beschwerde Lederers stattgegeben und eine Auskunftsklage des Tagesspiegels gegen die Kulturverwaltung abgewiesen. Knabe musste im September 2018 nach 17 Jahren in der Gedenkstätte seinen Hut nehmen, weil er sexuell motiviertes Fehlverhalten seines damaligen Vizes Helmuth Frauendorfer gegenüber Untergebenen nicht in den Griff bekommen haben soll; auch Vorwürfe gegen ihn selbst sollen eine Rolle gespielt haben, was die Senatsverwaltung jedoch trotz umfassender Untersuchung durch eine Rechtsanwältin nicht öffentlich bestätigen wollte. Frauendorfer klagt gegen seine Kündigung, während sich Knabe mit dem Land Berlin vor Gericht einigte – offenbar auch auf eine höhere Abfindung, möglicherweise sogar einen sechsstelligen Betrag.

Trotz Ladung des OVG hat sich Knabe an dem Rechtsstreit nicht beteiligt und blieb dem Erörterungstermin fern. Das OVG dürfte jedoch in seinem Sinn entschieden haben. Zwar gebe es „nachvollziehbar ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit“ an der Personaldebatte, die „eine politische Dimension“ erreicht habe. Dennoch handele es sich nicht um Informationen aus der Sozialsphäre Knabes, sondern seiner Privatsphäre.

Das Informationsinteresse genügt nach Ansicht des OVG nicht

Sie hätten damit „einen höheren Grad an Schutzbedürftigkeit“. Knabes Personalakte unterliege wie die von Beamten einem besonderen Schutz. Informationen daraus dürften nur preisgegeben werden, wenn dies zur Abwehr erheblicher Beeinträchtigungen des Gemeinwohls oder zum Schutz höherrangiger Interessen erforderlich sei.

Das vom Tagesspiegel vorgetragene Informationsinteresse der Öffentlichkeit genügt nach Ansicht des OVG nicht. Das hohe Schutzniveau gelte auch für eine „Person des öffentlichen Lebens“ wie Knabe, die sich politisch äußere und an öffentlichen Debatten beteilige. Zudem sei gegenwärtig unklar, ob die Vorwürfe gegen ihn belegt seien.

Das Verwaltungsgericht hatte die Sache anders beurteilt

Das Bekanntwerden unbelegter Vorwürfe könne zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts führen. Zudem seien die Belange der Mitarbeiterinnen zu berücksichtigen, die die Vorwürfe erhoben haben. Dass einige selbst anonym Interviews gegeben haben, ändere nicht daran.

Das Verwaltungsgericht hatte die Sache grundlegend anders beurteilt. Knabe müsse es „hinnehmen, dass das öffentliche Interesse an seiner Person höher ist als das öffentliche Interesse an anderen Berufstätigen im öffentlichen Dienst“. Bei den Vorwürfen gehe es um „Sachverhalte, die ausschließlich im Zusammenhang mit seiner beruflichen Betätigung stehen“. Hinsichtlich der Abfindung hatten die Richter erklärt, es bestehe an der „transparenten Verwendung von Steuergeldern (…) ein hohes gesamtgesellschaftliches Interesse“. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar, der Weg zum Bundesverwaltungsgericht ist in Eilverfahren nicht eröffnet.

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