Videoüberwachung in Berlin: Volksbegehren könnte Senat unter Druck setzen
Rot-Rot-Grün ist gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung. Aber wie sehen das die Wähler? Per Volksbegehren könnten sie selbst ein Gesetz erlassen. Die CDU findet die Idee „charmant“.
Am Montag haben sich die Linken und die Grünen im Senat noch durchgesetzt – jetzt könnte sie aber ein mögliches Volksbegehren unter Druck setzen: für eine Ausweitung der Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten. In Umfragen zumindest hat sich in der Vergangenheit fast immer eine Mehrheit dafür ausgesprochen. Ein solches Volksbegehren sei nun naheliegend, heißt es in der SPD.
Für den innenpolitischen Sprecher der CDU, Burkhard Dregger, ist ein solches Volksbegehren „ein charmanter Gedanke“, falls der Senat seine Position nicht ändere. Zuvor hatten er und Fraktionschef Florian Graf das vom Senat beschlossene „Sicherheitspäckchen“ kritisiert. An der Ermittlung von Verdächtigen und der Aufklärung von Straftaten und terroristischen Bedrohungen sei in diesem Linksbündnis offensichtlich niemand mehr interessiert, erklärten die CDU-Politiker nach dem Verzicht auf eine erweiterte Videoüberwachung durch den Senat.
Das Einleiten eines Volksbegehrens würde an der Haltung der Linken nichts ändern, sagte deren datenschutzpolitischer Sprecher Niklas Schrader am Dienstag. Das Recht auf einen Volksentscheid habe jeder. Käme es zu einem erfolgreichen Volksentscheid mit einem entsprechenden Gesetz für mehr Videoüberwachung, hätte das Volk entschieden. Die Grünen wollten sich nicht äußern. An Spekulationen wolle man sich nicht beteiligen, sagte ihr Sprecher Julian Mieth, der stellvertretender Senatssprecher wird.
Ablehnung einer weiteren Videoüberwachung
Namentlich will in der SPD noch niemand vorpreschen. Selbst werde man ein Volksbegehren nicht initiieren, heißt es. In der Partei gibt es aber zahlreiche Genossen, die die strikte Ablehnung einer weiteren Videoüberwachung durch die Koalitionspartner nicht verstehen. Von „Scheuklappen“ und „Ideologie“ ist die Rede. Zweifelhaft sei, ob eine Regierung auf Dauer gegen die Meinung der Wählermehrheit agieren könne, sagte ein Sozialdemokrat. Als Kompromiss schlägt er vor, die Kameras auf kriminalitätsbelasteten Plätzen – wie dem Alexanderplatz, dem Breitscheidplatz oder dem Kottbusser Tor – zunächst befristet für zwei Jahre zu installieren. Dann solle der Versuch ausgewertet werden. Sollte ein Erfolg nachweisbar sein, könnten die Kameras bleiben; ansonsten würden sie abgebaut.
Die Koalition hat sich am Montag, wie berichtet, nur darauf geeinigt, künftig Großveranstaltungen wie den bevorstehenden Kirchentag oder die Fanmeilen bei sportlichen Höhepunkten per Video „mobil und temporär“ zu überwachen. Eine Gesetzesänderung sei nun nicht mehr notwendig, hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) anschließend gesagt. Man habe das bestehende Gesetz „breit interpretiert“.
Gesetz kann geändert werden
Durch ein Volksbegehren könnte aber auch ein Gesetz geändert oder erlassen werden, wie es aktuell die Initiatoren des Fahrrad-Volksbegehrens fordern. Um ein Volksbegehren einzuleiten, sind zunächst 20 000 gültige Unterschriften erforderlich. Lehnt das Abgeordnetenhaus anschließend den Antrag trotzdem ab, beginnt die zweite Stufe. Stimmen hier sieben Prozent der Wahlberechtigten zu, derzeit wären dies rund 174 000, kann das Parlament das Gesetz übernehmen – oder es kommt zum Volksentscheid, für den die Mehrheit der Teilnehmer mit derzeit mindestens exakt 622 842 Ja-Stimmen erforderlich ist.
Aktuell läuft ein von der FDP initiiertes Volksbegehren für den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel. Es kommt allerdings nur schleppend voran. Nach dem Start der Unterschriftensammlung für den zweiten Schritt am 21. November waren bei der Landeswahlleiterin nach einem Monat 12 400 Unterschriften eingereicht worden; erforderlich sind rund 174 000. Gesammelt wird noch bis zum 20. März.
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