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Laut Verwaltungsgericht rechtswidrig: Der Pop-up-Radweg auf der Kantstraße in der City-West.
© imago images/Petra Schneider
Update

Streit um Corona-Fahrstreifen in Berlin: Verwaltung legt Beschwerde zu Entscheidung über Pop-up-Radwege ein

Die sogenannten Corona-Radwege in Berlin sind rechtswidrig - das hat das Verwaltungsgericht beschlossen. Dagegen legt die Verwaltung nun Beschwerde ein.

Die Senatsverwaltung für Verkehr hat am Mittwoch Beschwerde gegen den Eil-Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zu den sogenannten Pop-up-Radwegen eingelegt. Damit wird zugleich ein „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“ des Beschlusses gestellt, damit die Radfahrstreifen nicht zurückgebaut werden müssen, wie die Senatsverwaltung am Mittwoch mitteilte.

Das Gericht hatte am Montag vor einer Woche entschieden, acht temporäre Radwege, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und einige Bezirke während der Corona-Pandemie einrichten ließen, seien rechtswidrig.

Die Verkehrsverwaltung hat die ausführlich begründete Beschwerde nach eigenen Angaben zugestellt. „Das Verwaltungsgericht wird, sofern es seinen Beschluss nicht selbst aufhebt, die Beschwerde zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht weiterleiten“, heißt es in der Mitteilung. Zur Begründung der Gefahrenlage hat die Senatsverwaltung neben Unfallstatistiken auch auf offene Daten des Tagesspiegel-Projekts Radmesser zurückgegriffen.

In dem samt Anlagen knapp 40-seitigen Beschwerdeschriftsatz erläutert die Senatsverwaltung nach eigenen Angaben, dass eine Anordnung von Radfahrstreifen auf Hauptstraßen innerorts keine so umfangreiche Begründungspflicht nach sich ziehe, wie es das Verwaltungsgericht im Eil-Beschluss gefordert habe. Denn das widerspräche aus Sicht der Verkehrsverwaltung der in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 45, Absatz 9 Satz 4) formulierten Ausnahme für Radfahrstreifen innerorts, die ausdrücklich eine erleichterte Anordnung zugunsten der Unfallprävention ermögliche.

„Darüber hinaus haben wir - ohne die Notwendigkeit dieser Begründung damit anzuerkennen - in dem Schriftsatz für jede einzelne Strecke zusätzlich ausführlich dargelegt, dass tatsächlich jeweils eine besondere Gefahrenlage vorliegt“, so die Verwaltung.

AfD-Abgeordneter hatte geklagt

Quellen dafür seien etwa die Unfallstatistiken der Polizei, die Auswertung von Unfallhäufungsstellen sowie Daten zur Kraftfahrzeugbelastung. „Aus unserer Sicht sind damit selbst die Anforderungen des VG-Eil-Beschlusses auf jeder einzelnen Strecke erfüllt.“ Weitere Entscheidungen der Gerichte seien nun abzuwarten.

Gegen die Einrichtung von acht neuen, kurzfristig angelegten Fahrradwegen in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg hatte der Berliner AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek im Juni geklagt. Später gebaute Radwege sind von dem Urteil nicht betroffen.

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Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts gibt es ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der genannten Radwege. Voraussetzung dafür seien konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr, außerdem müssten sie zwingend notwendig sein. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverwaltung nicht dargelegt.

Sie sei „fälschlich“ davon ausgegangen, sie müsse sie nicht begründen. Auch könne der Senat nicht die Corona-Pandemie zum Anlass für solche Anordnungen nehmen, da sie nichts mit der Verkehrslage zu tun habe. Nun müssen die Richter sich damit noch einmal beschäftigen. (dpa/tsp)

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