Nach Beschluss zu temporären Fahrradstraßen: Berliner AfD beantragt sofortigen Abbau der Pop-up-Radwege
Nachdem das Verwaltungsgericht die Pop-up-Radwege für rechtswidrig erklärt hat, fordert die AfD-Fraktion die sofortige Vollstreckung des Gerichtsbeschlusses.
Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht die temporären Radwege für rechtswidrig erklärt hat, hat die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus nun beim Verwaltungsgericht die "Vollstreckung zum sofortigen Abbau der Pop-up-Radwege" beantragt.
In dem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt, wird gefordert, dass die Senatsverkehrsverwaltung "unter Fristsetzung und Androhung eines Zwangsgeldes ihrer Verpflichtung aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin" nachkommt und die Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen auf den im Gerichtsbeschluss genannten Straßen beseitigt.
Der Antrag wird damit begründet, dass die Antragsgegnerin, die Verkehrsverwaltung, in der vergangenen Woche über die Presse verlautbaren haben lassen, dass "sie nicht beabsichtigt, dem Gerichtsbeschluss Folge zu leisten". Vielmehr wolle "die Antragsgegnerin Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen, mit dem Ziel eine Wirkung zu erreichen", heißt es weiter in dem Antrag.
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Das Verwaltungsgericht hatte am 4. September in einem Eilverfahren entschieden: Die Voraussetzung zur Errichtung von acht verschiedenen temporären Radwegen in Berlin lag nicht vor. Demnach sind die sogenannten Corona-Radwege rechtswidrig, weil für jeden Radweg eine konkrete Gefährdung vorliegen müsse. Der Verweis auf die Pandemie reiche nicht aus.
Die Verkehrsverwaltung hat jedoch geplant diese Woche gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen und hat deshalb noch keine Abbauarbeiten begonnen. Die Beschwerdefrist lag bei vier Wochen.
Verkehrsverwaltung will Begründung nachreichen
Bei der Verkehrsverwaltung sei bisher keine Mitteilung des Verwaltungsgerichts eingegangen, teilte Jan Thomsen, der Sprecher der Verkehrsverwaltung, am Montagnachmittag mit. Man werde „noch in dieser Woche die angekündigte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen“, so Thomsen. „Zugleich beantragen wir die aufschiebende Wirkung, damit die Radfahrstreifen, die auf den Strecken für mehr Verkehrssicherheit sorgen, nicht zurückgebaut werden müssen.“
Dabei werde die Verkehrsverwaltung auch die ausführliche Begründung für die Einrichtung der Radfahrstreifen einreichen – „wofür wir eigentlich einen ganzen Monat Zeit hätten“. Im Zentrum stehe dabei die Frage, inwieweit jetzt und künftig präventive Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit überhaupt noch angeordnet werden könnten. „Es ist wichtig, Unfälle zu verhindern - statt sie erst zu zählen“, so Thomsen. „Daher wird nun schnell die Grundlage geschaffen, damit das Oberverwaltungsgericht entscheiden kann.“
Auch beim Verwaltungsgericht lag der Antrag bis Montagnachmittag nicht vor, das könne aber auch an den internen Zustellungsabläufen liegen, hieß es. Inhaltlich konnte der Gerichtssprecher daher nichts zum Antrag sagen. Er wies aber darauf hin, dass den Behörden auch eine ausreichende Zeit zugestanden werden müsse, um den Beschluss umzusetzen und die Verkehrsschilder und Pop-Up-Radwege zurückzubauen.