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Der Ärger geht weiter: Verhinderter Apfelkönig klagt auf Schadenersatz

Bernd Matthies über die Dinge in Guben stehen. Und über den Mann, der so gerne Apfelkönig wäre.

öni

Nicht jeder, der gegen ein ungerechtes Schicksal aufbegehrt, ist gleich ein Michael Kohlhaas. Meist reicht es nur für eine winzige Fußnote in der Justizgeschichte, wie beispielsweise beim Gubener Marco Steidel, der in seinem Heimatort Apfelkönig werden will anstelle der Apfelkönigin. Er hat dazu – wir berichteten – nicht mehr vorzubringen als die Behauptung, er habe einen Führerschein, die siegreiche Bewerberin aber nicht – was auch niemand verlangt hatte.

Die Anfechtung der Königin

Er möchte, wie inzwischen bundesweit belächelt wurde, freihändig kalkulierte 20 000 Euro Schadenersatz vom Tourismus-Verein. Wie das Amtsgericht nun aber mitteilt, kann dieser Sensationsprozess erst anlaufen, wenn der Kläger 1000 Euro Prozesskostenvorschuss einzahlt, den er bereits seit Mai schuldig ist. Vom veranstaltenden Verein bekommt er das Geld jedenfalls nicht, denn das Gericht hat auch seinen Antrag abgelehnt, das Vereinskonto zu pfänden, um den Schadenersatz zu sichern. Parallel läuft aber noch das Verfahren, mit dem der gescheiterte Apfelkönig die Wahl anfechten und die amtierende Majestät final vom Thron stoßen will.

Das Erstaunliche an diesem Fall ist also nicht nur das Ansinnen selbst, sondern auch das Geschick, mit dem hier alle juristischen Finessen genutzt werden; das Ganze endet vermutlich erst vor dem Bundesverfassungsgericht. Hier der Trick: Kann Guben dem Mann nicht den Führerschein entziehen? Dann wäre die Sache ja auf alle Fälle erledigt. Sonst hilft nur noch: ein Königspaar wählen.

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