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Die alten U-Bahnzüge der Baureihe F79 lassen sich nur noch zum Teil reparieren. Die BVG braucht dringend Ersatz.
© Kitty Kleist-Heinrich

Siemens gegen die BVG: Verfahren über U-Bahnkauf zieht sich in die Länge

Siemens will verhindern, dass die BVG Züge beim Konkurrenten Stadler kauft. Doch das Kammergericht will erst nach den Sommerferien entscheiden.

Jetzt wird die Zeit wirklich knapp. Erst nach den Sommerferien will das Kammergericht entscheiden, ob die BVG ohne Ausschreibung 80 U-Bahn-Wagen bei Stadler im Wert von rund 120 Millionen Euro bestellen kann. Dagegen klagt Konkurrent Siemens. Wenn sich das Verfahren weiter in die Länge zieht, droht der BVG nach eigenen Angaben ein Fahrzeugmangel, der zu erheblichen Einschränkungen für die Fahrgäste führen kann. Pikant: 2012 hatte Siemens in München unter ähnlichen Bedingungen den Auftrag für die Lieferung von Straßenbahnen erhalten. Die Konkurrenz hatte damals auf eine Klage verzichtet.

Die BVG will, wie berichtet, mit einer „Dringlichkeitsbeschaffung“ schnellstmöglich neue U-Bahnen kaufen, weil nach ihren Angaben Züge einer älteren Baureihe nicht wie vorgesehen repariert werden und deshalb jederzeit ausfallen können. Schnell liefern kann nur das Pankower Unternehmen Stadler, das derzeit neue Züge für die BVG baut. Diese Serie will die BVG nun aufstocken – und eine langwierige Ausschreibung vermeiden. Die Züge könnten so 2019 geliefert werden. Ein Ausschreiben eines Auftrags für neue Bahnen würde dagegen mindestens fünf Jahre dauern. So lange halten die alten Züge aber wohl nicht durch.

Auch in München gab es Streit

In einer ähnlichen Lage befand sich 2012 die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). Diese hatte bei Stadler nach einer Ausschreibung 14 Straßenbahnen des Typs Variobahn bestellt. Deren Zulassung durch die als besonders streng geltende Aufsichtsbehörde verzögerte sich jedoch. Obwohl die MVG dringend auf weitere Bahnen angewiesen war, verzichtete sie deshalb auf die Option, zusätzliche Bahnen bei Stadler zu bestellen. Inzwischen laufen auch die Variobahnen.

Die MVG entschied sich für ein Verhandlungsverfahren mit europäischen Herstellern, von denen bekannt war, dass deren Fahrzeuge in München einsetzbar waren, heißt es in einem Schreiben der MVG, das dem Tagesspiegel vorliegt. Von einem vorhergehenden Aufruf zum Wettbewerb könne in diesem Fall ausnahmsweise abgesehen werden, heißt es weiter, „soweit dies zwingend erforderlich ist, bei äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die es dem Auftraggeber nicht möglich machen, die für das Verfahren vorgegebenen Fristen einzuhalten“. Die Gründe für die „äußerste Dringlichkeit lägen in diesem Fall vor, schrieb die MVG. Auch das EU-Recht lässt ein solches Verfahren zu, wenn die Fristen ohne Verschulden nicht eingehalten werden können.

Siemens hat keine passende U-Bahn

Den Zuschlag erhielt daraufhin Siemens. Der Konzern hatte mit dem Typ „Avenio“ ein passendes Fahrzeug im Programm, von dem die MVG dann acht bestellte. Auftragswert: Rund 29 Millionen Euro. Dies sei ein „eminent wichtiger Auftrag eines deutschen Leitkunden“, hatte Siemens seinerzeit gejubelt.

Dass sich die BVG jetzt in einer ähnlichen Notlage befindet, lässt Siemens nicht gelten. Nach Ansicht des Unternehmens könnten die alten U-Bahnen der BVG sehr wohl repariert werden – auch mit Hilfe von Siemens. Eine Garantie will Siemens nach Tagesspiegel-Informationen dafür aber nicht geben.

Und anders als beim Straßenbahn-Deal kann Siemens jetzt keine passende U-Bahn für die BVG anbieten. Mit der Klage kann Siemens nur erreichen, dass der Kauf bei Stadler verhindert wird. Siemens schadet damit auch seinem Partner, denn zusammen mit Stadler baut der Konzern derzeit neue S-Bahnen für Berlin.

Verfahren muss fortgesetzt werden

Die BVG will außerdem auch komplett neue Züge anschaffen – mit einer Ausschreibung. Um diesen Auftrag kann sich auch Siemens bewerben. An der geplanten Stückzahl werde sich durch eine „Dringlichkeitsbeschaffung“ nichts ändern, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz.

Die Berliner Vergabekammer hatte die Beschwerde von Siemens zurückgewiesen, worauf der Konzern klagte. Ein nach einem Verhandlungstag anberaumter Gütetermin war in der vergangenen Woche erfolglos geblieben. Nun muss das Kammergericht das Verfahren fortsetzen. Der Güterichter sei aber immer noch zu einem Gespräch bereit, heißt es.

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