Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg: Veranstalter muss Terrorabwehr nicht selbst zahlen
Für Gefahrenabwehr ist der Staat zuständig, urteilte das Verwaltungsgericht. Das Bezirksamt darf deshalb die Genehmigung nicht an ein Sicherheitskonzept des Veranstalters knüpfen.
Im Rechtsstreit um die Kosten für die Terrorabwehr beim Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg ist eine Entscheidung gefallen. Das Verwaltungsgericht urteilte am Freitag, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Genehmigung für den Markt nicht davon abhängig machen durfte, dass der Veranstalter selbst die Sicherheitsmaßnahmen bezahlt.
Die Auseinandersetzung zwischen Weihnachtsmarktveranstalter Tommy Erbe reicht ins Jahr 2017 zurück. Damals, nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz im Dezember 2016, hatte der Bezirk auch am Spandauer Damm vor dem Schloss sogenannte Schrammborde aus Beton zum Schutz vor Fahrzeugen verlangt.
Die Kosten sollte der Veranstalter tragen – anders als am Breitscheidplatz, wo das Land Berlin die Absperrungen finanzierte. Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht entschieden in Eilverfahren Ende 2017 für Erbe. Trotzdem koppelte das Grünflächenamt die Marktgenehmigung im nächsten Jahr an ein umfangreiches Sicherheitskonzept. Erbe musste 15.000 Euro für 75 Schrammborde zahlen – und klagte erneut dagegen.
Nun bekräftigte die Vorsitzende Richterin: Für die Forderung des Bezirksamts fehlte die Rechtsgrundlage. Die Abwehr von Terroranschlägen sei "grundsätzlich Aufgabe des Staates". Der Bezirk wollte sich nicht äußern.