Streit um Sicherheitskosten: Bezirk droht mit Aus für Weihnachtsmarkt vor Charlottenburger Schloss
Im Streit um Sicherheitskosten droht der Bezirk Charlottenburg mit harten Konsequenzen. Die Urteilsverkündung wurde um zwei Wochen verschoben.
Der Rechtsstreit um die Sicherheitskosten beim Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg bekommt eine neue Dimension – denn das Bezirksamt erwägt, dem Veranstalter gar keine Genehmigung mehr zu erteilen. Das zeigte eine Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es gebe „kein überwiegendes öffentliches Interesse“ am Markt und damit keinen Anspruch auf die Nutzung der Grünfläche, sagte der Charlottenburg-Wilmersdorfer Rechtsamtsleiter Felix Lauckner. Darauf habe sich das Bezirksamtskollegium aus Bürgermeister Reinhard Naumann (SPD) und den vier Stadträten verständigt.
Lauckner schränkte ein, es habe sich um eine „Erörterung“ der Politiker ohne formellen Beschluss gehandelt. Unklar blieb, ob es sich um mehr als eine prozesstaktische Drohung handelte, um Weihnachtsmarktveranstalter Tommy Erbe zur Kostenübernahme zu bewegen. Der zuständige Bau- und Umweltstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) schweigt dazu „wegen des laufenden Verfahrens“.
Tatsächlich wurde die Urteilsverkündung auf Wunsch beider Seiten um zwei Wochen verschoben. Die Auseinandersetzung reicht bis 2017 zurück. Nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz im Dezember 2016 hatte der Bezirk auch am Spandauer Damm vor dem Schloss sogenannte Schrammborde aus Beton zum Schutz vor Fahrzeugen verlangt.
„Terrorabwehr ist Aufgabe des Staats“
Die Kosten sollte der Veranstalter tragen – anders als am Breitscheidplatz, wo das Land Berlin mehr Absperrungen finanzierte. Ende 2017 klagte Erbe und gewann: Das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht entschieden in Eilverfahren, für den Schutz vor Terror sei der Staat verantwortlich. Trotzdem koppelte das Grünflächenamt die Marktgenehmigung im nächsten Jahr an ein umfangreiches Sicherheitskonzept. Erbe musste 15.000 Euro für 75 Schrammborde zahlen – und klagte erneut dagegen. Nun bekräftigte die Vorsitzende Richterin: „Terrorabwehr ist Aufgabe des Staats.“
Der Weihnachtsmarkt soll in diesem Jahr zum 13. Mal zwischen Parkplätzen am Schloss stattfinden. Das Land Berlin hat die Fläche vor Jahren an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten übertragen. Doch die Widmung als öffentliches Grün blieb erhalten, was dem Bezirk sein Eingriffsrecht verschafft – auch wenn es de facto kaum Grün an dieser Stelle gibt.
Der Anwalt schlug einen Kompromiss vor
Erbes Anwalt regte einen Kompromiss an. Mache der Bezirk ein „fehlendes Sicherheitskonzept nicht zum Ablehnungsgrund“, lasse man die Klage fallen. In der Praxis hieße dies wohl, dass Erbe auf Schrammborde verzichten würde und das Amt entscheiden müsste, ob es selbst welche aufstellt. Rechtsamtsleiter Lauckner bat um Zeit für Rücksprachen mit dem Grünflächenamt und Stadtrat Schruoffeneger.
Welchen Nutzen hätte der Bezirk von einer solchen Lösung? Zumindest „gibt es dann kein Urteil“, sagte Lauckner dem Tagesspiegel. Zuvor hatte vieles auf eine erneute Niederlage des Amts hingedeutet, die anderen Veranstaltern als Präzedenzfall dienen könnte. Zum Publikum im Gerichtssaal gehörte ein Vertreter des Deutschen Schaustellerbunds.