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Flugzeug vor dunklen Wolken am Himmel.
© ZB

Lärmbelästigung: Vattenfall-Flugzeug kreist bei Nacht über Berlin

Keine Sorge, das Nachtflugverbot ist nicht aufgehoben. Was womöglich einige Berliner in der vergangenen Nacht vom Himmel vernahmen, war eine Messmaschine.

Wer in der vergangenen Nacht Turbinengeräusche vom Himmel vernommen hat, konnte sich leicht wundern: Nein, die Stadt hat das Nachtflugverbot nicht aufgehoben. Stattdessen kreist der Energiekonzern Vattenfall mit einem Spezialflugzeug über Berlin. Nach Angaben des Konzerns überprüft die Maschine in den kommenden Tagen die Fernwärmenetze der Hauptstadt.

Dafür überfliegt sie in rund einem Kilometer Höhe etwa 500 Kilometer Leitungen vorrangig im Süden und im Zentrum Berlins. So entstehen Infrarot-Bilder, die Aufschluss über den Zustand, die Dämmung und eventuelle Betriebsstörungen in den unterirdischen Netzen geben.

Fluggeräusche lassen sich nicht vermeiden

Solche Flüge darf Vattenfall nur in den Nachtstunden durchführen, um tagsüber den Flugverkehr nicht zu stören. Obwohl das Flugzeug mit einem Lärmschutzzeugnis ausgewiesen ist, teilt das Unternehmen mit, "dass sich Fluggeräusche trotz aller erdenklichen Lärmreduzierung nicht vollständig vermeiden lassen". Mit rund 84 Dezibel macht die Maschine etwa so viel Krach wie eine Hauptverkehrsstraße.

Wie lange die Messflüge dauern und wie viele Tage die Berliner mit nächtlichem Turbinenlärm rechnen müssen, kann Vattenfall nicht genau sagen. "Die Dauer der Flüge hängt von den Witterungsbedingungen ab und lässt sich daher nicht genau voraussagen", heißt es in einer Mitteilung. Voraussetzung für die Überprüfung aus der Luft sei demnach, dass das Wetter kalt und trocken ist.

Ausnahmen für Post- und Ambulanzflüge

Bei Passagierflugzeugen muss die Luftfahrtbehörde Nachtflüge normalerweise genehmigen. Im Dezember hatte die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Abgeordneten Bettina König ergeben, dass die Zahl der Starts und Landungen nach 23 Uhr sich im vergangenen Jahr deutlich erhöht hat. So landeten statt 36 Flugzeugen etwa 131 Maschinen pro Monat.

Zwischen 23 und 6 Uhr darf eigentlich gar nicht geflogen werden. Hiervon gibt es Ausnahmen für Postflüge, Ambulanzflüge, die Flugbereitschaft der Bundesregierung, Einsatzflüge der Polizei sowie Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung. Und für verspätete Flüge, wenn der Fehler nicht bei der Airline liegt.

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