Giffeys Mann aus Landesdienst entlassen: Urlaub statt Dienstreise — aber was wusste die Ministerin?
Bundesministerin Franziska Giffey will sich nicht zu den Betrugsvorwürfen gegen ihren Mann äußern. Es soll um eine Dienstreise und Urlaubsfotos gehen.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hält sich in der Betrugsaffäre ihres Mannes weiter bedeckt. Die Vorwürfe gegen Karsten Giffey reichen zurück in die Zeit, als die SPD-Politikerin noch Bezirksbürgermeisterin in Berlin-Neukölln war. Nach Tagesspiegel-Informationen ist das Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet worden, bevor Giffey in die Bundesregierung der schwarz-roten Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgerückt war.
Als die SPD-Politikerin noch Bezirksbürgermeisterin war, seit 2015, soll ihr Gatte bei der Abrechnung einer Dienstreise falsche Angaben gemacht haben. Die Vorwürfe gegen Karsten Giffey waren aus Sicht der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Berlin so schwer, dass die Richter am 12. Dezember in ihrem Urteil die schwerste Disziplinarmaßnahme gegen ihn verhängten: die Entfernung des Beamtem aus dem Berliner Landesdienst.
Doch in dem Fall, am Donnerstag aufgedeckt durch das Online-Magazin "Business Insider", sind noch viele Fragen offen. Auch diese: Was wusste Franziska Giffey? Auch wenn sich die Ministerin bislang nicht dazu äußern will, weil dies eine persönlichen Angelegenheit eines Familienmitglieds sei, kommen immer mehr Details zutage.
Karsten Giffey war als Veterinärmediziner im Landesamt für Gesundheit und Soziales tätig. Er soll eine Dienstreise nach Griechenland zu einem Fachkongress angemeldet haben. Auf den Erfassungsbögen seiner Behörde soll er nach Tagesspiegel-Recherchen die Teilnahme an dem Kongress als Arbeitszeit vermerkt haben.
Gab es statt der Dienstreise einen Aufenthalt auf Zypern?
Nach seiner Rückkehr soll dann aber herausgekommen sein, dass er gar nicht an der Konferenz teilgenommen habe. Dem Vernehmen nach soll er aufgeflogen sein, weil er am Lageso Fotos von seiner Reise gezeigt haben soll. Statt beim Kongress zu sein, soll er sich auf Zypern aufgehalten haben.
Gegen Karsten Giffey wurde deshalb ein Disziplinarverfahren eröffnet. In der Zeit, als Franziska Giffey ins Bundeskabinett aufstieg, ist das Verfahren an die Senatssozialverwaltung übergeben worden. Das von Senatorin Elke Breitenbach (Linke) geführte Ressort führt die Dienstaufsicht und hat den Fall aber mit äußerster Vorsicht behandelt, nur ein kleiner Kreis wusste davon.
Bei Beamten sind fünf Disziplinarmaßnahmen möglich: Die niedrigste Stufe ist ein Verweis, gefolgt von einer Geldbuße und der Kürzung der Dienstbezüge. Diese Maßnahmen kann die Behörde selbst erlassen. Die Zurückstufung eines Beamten oder – das schärfste Mittel – die Entfernung aus dem Landesdienst muss sie per Disziplinarklage vom Verwaltungsgericht entscheiden lassen.
Franziska Giffey - und warum der Fall politisch ist
- Wegen Trickserei entlassen: Was die Vorwürfe gegen ihren Mann für Franziska Giffey bedeuten.
- Die Ministerin will nichts sagen: Warum der Fall Giffey keine Privatsache ist.
- Die Kandidatin für alles: Was kommt als Nächstes für Franziska Giffey?
- Von Frankfurt (Oder) nach Neukölln: Die steile Karriere der Franziska Giffey
- Vom Bezirksamt ins Ministerium: Ein Sprung, der nicht jeden erfreut.
Bei Karsten Giffey entschied sich die Senatsverwaltung dafür, ihn in seiner Besoldungsstufe herabsetzen zu lassen und beantragte dies beim Gericht. Doch das Gericht urteilte anders und entschied sich für die maximal mögliche Maßnahme. In der Justiz ist von einem ungewöhnlichen Vorgang die Rede, aber auch von schwierigen Gesprächen mit Giffey. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, eine Berufung noch möglich.
Die Justiz konnte bislang nicht einmal prüfen, ob die Vorwürfe auch strafrechtlich relevant sein könnten. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin ist keine Strafanzeige der Senatsverwaltung eingegangen. Eine Sprecherin von Breitenbach wollte sich nicht dazu äußern, ob die Verwaltung die Vorwürfe für strafrechtlich relevant hält.
In Berlin werden pro Jahr etwa zehn Landes- und Bundesbeamte per Urteil aus dem Dienst entfernt. Dafür müssen Dienstherr und Allgemeinheit das Vertrauen in den Beamten verloren haben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn absehbar ist, dass Beamte auch weiterhin erheblich gegen ihre Pflichten verstoßen werden.
Oder wenn das Fehlverhalten so gravierend ist, dass der entstandene Schaden für das Ansehen des Beamtentums nicht gutzumachen ist. Es geht darum, die Integrität des öffentlichen Dienstes zu erhalten – nach außen und nach innen.
Die Senatsverwaltung ließ einen Fragenkatalog des Tagesspiegels am Freitag unbeantwortet. Eine Sprecherin erklärte, „dass wir in Einzelpersonalangelegenheiten keine Auskunft geben“. Die Staatsanwaltschaft wurde jedenfalls nicht von Breitenbachs Ressort eingeschaltet.
Dort war und ist gegen Karsten Giffey kein Verfahren in dem Fall anhängig, wie eine Sprecherin sagte.
Die Staatsanwaltschaft konnte also nicht einmal prüfen, ob die Vorwürfe auch strafrechtlich relevant sind. Wenn bei schweren Vergehen von Beamten auch die Staatsanwaltschaften eingeschaltet werden, ruhen die Disziplinarverfahren.
Erst nach Abschluss der Verfahren, etwa durch Einstellung oder Verurteilung durch ein Strafgericht, wird dann über eine Disziplinarmaßnahme entschieden. Strafurteile von mehr als einem Jahr Haft führen bei Beamten zur Entlassung.